Erstellt am 27.10.2017 um 09:47 Uhr von Pjöööng
§ 94 (1) BetrVG!
Ihr fordert Euren Arbeitgeber auf, solche Datensammlungen ohne Eure Zustimmung zu unterlassen.
Erstellt am 27.10.2017 um 13:37 Uhr von hansimglueck
Ihr seid doch berechtigt, genau so eine Erhebung vom Arbeitgeber zu verlangen.
Macht eure Mitbestimmung beim Thema Qualifizierung geltend. Überlasst das Feld nicht dem Qualitätsmanagement - auch die haben das BetrVG zu beachten (§§ 96-98 BetrVG)