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Arbeitsverhiderung

M
Meyman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Arbeitskollege hat sich, nach gearbeitete 3 Stunden, bei seinem Vorgesetzten krank abgemeldet und ist nach Hause gegangen. Als er am nächsten Tag wieder zur Arbeit kam, sagte der Vorgesetzte " du musst laut Arbeitsvertrag am ersten Tag einen AU Schein vorlegen. Da du das versäumt hast, bekommst du eine Abmahnung. Ist das rechtens? Danke im voraus

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

23.10.2017 um 12:51 Uhr

Erwartest Du jetzt von uns, dass wir wissen was im Arbeitsvertrag Deines Kollegen steht?

N
nicoline

23.10.2017 um 13:04 Uhr

Meymann, hier wird es um die Frage gehen, welches ist der erste Krankheitstag. Die Ansichten dazu sind hier im Forum durchaus unterschiedlich, in dem von dir geschilderten Fall. Wichtig ist auch der genaue Wortlaut im Arbeitsvertrag. Ich / wir halten uns in so einem Fall an dieses Urteil vom BAG:

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

http://www.schichtplanfibel.de/minus1.php

Bzgl. der Rechtsgültigkeit einer Abmahnung ist es von Vorteil, wenn man sich rechtlich beraten lassen kann. Entweder durch Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder durch eine private Arbeitsrechtsschutzversicherung.

C
Challenger

23.10.2017 um 13:10 Uhr

TOP-Antwort von nicoline

M
Meyman

24.10.2017 um 10:16 Uhr

Hallo Pjöööng, natürlich erwarte ich von euch keine hellseherische Fähigkeiten :-). Ich bin davon ausgegangen, dass man aus dem Text heraus lesen kann, was im AV steht ( die Vorlage der AU Bescheinigung am ersten Tag ). Danke an alle, ganz besonders an nicoline! Viele Grüße

P
Pjöööng

24.10.2017 um 10:34 Uhr

Meyman,

ich lese in Deine Beitrag nur dass der Vorgesetzte das gesagt habe. Was tatsächlich im Arbeitsvertrag steht kann ich Deinen Worten nicht entnehmen. Um aber den Sachverhalt beurteilen zu können müsste man vorrangig wissen was tatsächlich vereinbart wurde Alles andere ist Kristallkugel.

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