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Patientenbefragung

Q
Quietschbeule
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin mir zu 100 % sicher, dass der Arbeitgeber gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG anhören und beteiligen muss, wenn er in seinem Haus eine Patientenbefragung durchführen möchte. Ich finde nur nicht wo dies explizit steht. Wer kann helfen?

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Community-Antworten (5)

N
nicoline

20.10.2017 um 13:56 Uhr

Quietschbeule Patientenbefragungen sind dann mitbestimmungspflichtig, wenn diese Aufschluß über das Verhalten der Pflegekräfte geben soll. Werden Patienten z.B. nach der Anwesenheit und Pünktlichkeit der Mitarbeiter befragt, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mit zu entscheiden. In der Folge dürfen solche Fragen ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats nicht gestellt werden Ob ein Mitbestimmungsrecht besteht kann natürlich nur festgestellt werden, wenn man den Befragungsbogen kennt. Ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, muss der BR überprüfen und nicht der AG!

Q
Quietschbeule

20.10.2017 um 13:59 Uhr

Danke für die schnelle Antwort

N
nicoline

20.10.2017 um 14:40 Uhr

Sehr gerne! ;-))

K
kratzbürste

20.10.2017 um 15:17 Uhr

Siehe auch § 94 BetrVG!

C
celestro

20.10.2017 um 16:56 Uhr

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