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Türglocke mit Aufnahmefunktion

B
Brasus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wird an dem Flureingang (IT ca. 9 Mitarbeiter) eine Türglocke mit Kamera aufgebaut. Diese ist so installiert, dass Sie nur dann das Bild aufschaltet, wenn eine Person klingelt. Frage: a.) benötige ich eine BV? b.) muss ein Schild Videoüberwachung aufgehängt werden? Hab leider nichts im Internet und in den Büchern dazu gefunden.

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Community-Antworten (8)

B
BloodyBeginner

19.10.2017 um 16:38 Uhr

Wird denn beim Klingeln und damit verbundenem Anschalten der Kamera etwas gespeichert/aufgezeichnet oder sieht man nur das Livebild der Kamera auf einem Monitor und die Kamerafunktion schaltet sich nach ein paar Sekunden wieder aus?

K
krambambuli

19.10.2017 um 18:52 Uhr

Auf jeden Fall handelt es sich um eine technische Überwachungsanlage, die die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG auslöst. Also erst mit dem AG alle Fragen erörtern und erst dann in Betrieb nehmen.

B
Brasus

19.10.2017 um 19:12 Uhr

Die Kamera zeichnet nicht auf, man sieht nur das Livebild. Allerdings auch Teile der Stockwerksetage in der MA hoch- oder runtergehen. Ich hab die Kameralinse ein bisschen verengen lassen, so dass nur die Gesichter beim Läuten zu erkennen sind

P
Pickel

19.10.2017 um 19:45 Uhr

"Auf jeden Fall handelt es sich um eine technische Überwachungsanlage, die die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG auslöst"

Falsch. Mitbestimmungspflichtig wird es dann, wenn die Kamera dazu bestimmt ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Wenn für jeden erkennbar der einzig sinnvolle Zweck ist zu sehen, wer geklingelt hat und andere mögliche Anwendungen nicht erkennbar sind, entsteht auch keine weitere Mitbestimmung.

R
rsddbr

20.10.2017 um 10:33 Uhr

@Pickel Deine Aussage stimmt nicht. Die Frage der Mitbestimmung hängt nicht daran, ob ein System zur Überwachung eingesetzt wird, sondern ob das System dazu in der Lage wäre, die Mitarbeiter*innen zu überwachen. Daher ist es erstmal völlig korrekt, dass der Betriebsrat sich damit beschäftigt und sich die Funktionalität des Systems anschaut.

@Brasus Wenn das installierte System so konfiguriert werden könnte, dass es auch ohne die Klingel zu benutzen die Kamera anschaltet und die Bilder vielleicht auch noch aufzeichnet und speichert, dann solltet ihre eine BV machen in welcher vereinbart wird, dass nur die Klingel- und Livebild-Funktionalität genutzt wird. Das ist auch für die Zukunft hilfreich, wenn mal ein Nachfolgesystem installiert werden soll, denn da geht Chef gerne mal davon aus, dass die Mitbestimmung nicht nochmals umgesetzt werden muss.

N
nicoline

20.10.2017 um 11:07 Uhr

eine Türglocke mit Kamera aufgebaut Zu allererst würde ich als BR fragen, warum überhaupt eine Kamera installiert werden soll.

M
Moreno

20.10.2017 um 11:54 Uhr

Na ne Kamera um zu sehen wer klingelt ist ja schon mal in der heutigen Zeit ne gute Sache :-) aber bin da auch bei rsddbr als Betriebsrat mal schauen was die Kamera kann und wenn es wirklich nur das Gesicht des Klinglers zeigt kann man ja grünes Licht geben.

N
nicoline

20.10.2017 um 13:48 Uhr

Na ne Kamera um zu sehen wer klingelt ist ja schon mal in der heutigen Zeit ne gute Sache Warum? Ich hab die Kameralinse ein bisschen verengen lassen, so dass nur die Gesichter beim Läuten zu erkennen sind Würde es denn ein Gesicht geben, bei dem ihr die Tür nicht öffnen würdet?

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