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Projektcontrolling

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TerribleSven
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unterliegt Projektcontrolling der Mitbestimmungspflicht vom BR?

Unser Arbeitgeber möchte, dass die AN's in Zukunft dokumentieren wieviele Std. am Tag sie für einen Mandanten aufwenden...Es soll nicht stehen von 8:30-9:00, sondern 2 Stunden für Mandat XY, so dass am Ende des Tages da dann doch 8 Std. ausgefüllte Arbeitszeit steht. Wir haben die Befürchtung, dass darüber aber eine Leistungsbewertung vollzogen werden soll. eine reine Zeit Erfassung müsste natürlich von uns abgesegnet werden - aber das wirkt doch irgendwie wie eine versteckte...

Habt ihr eine Idee?

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Community-Antworten (6)

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Pickel

17.08.2017 um 10:43 Uhr

Man wird das unter dem Mitbestimmungsrecht fassen können. Da aber das Interesse des AG derart nachvollziehbar ist, wird der BR diese Form der Erfassung nicht verhindern können. Mitbestimmung heißt selten Verhinderung sondern fast immer, "wie" etwas durchgeführt wird.

G
gironimo

17.08.2017 um 10:58 Uhr

Das ist eine personenbezogene Zeiterfassung. Also seid ihr in der Mitbestimmung. Dabei solltet ihr klare Regeln mit dem AG aushandeln. Schon der Punkt, dass am Tagesende 8 Stunden herauskommen, ist aus meiner Sicht fraglich. Und wenn ihr Leistungsbewertung befürchtet, verhandelt so, dass ihr keine wollt.

P
Pjöööng

17.08.2017 um 11:43 Uhr

Leistungsbewertung? Wie will jemand mit diesen Daten eine Leistungsbewertung durchführen?

T
TerribleSven

17.08.2017 um 12:24 Uhr

@pjöööng: Indem ich feststelle, das Kollege XY 3 Stunden für einen Mandanten braucht und Kollege YZ für einen vergleichbaren nur 2 Stunden. Oder das es generell heißt, dass muss schneller gehen, warum braucht ihr soviel Zeit für die Arbeit. Und unsere ganzen Support und Sekretariatsleute haben zwischendurch auch mal 20-30 Minuten Leerlaufzeit und befürchten, dass wird angekreidet...

P
Pjöööng

17.08.2017 um 12:32 Uhr

Liegen denn die Aufgaben bei Euch zur Zeit auf einem großen Stapel und jeder nimmt sich etwas herunter und bearbeitet es und legt es dann auf einen anderen Haufen?

In der Regel ist es doch so, dass die Arbeit über irgendein Verfahren zugeteilt wird. Damit ist dem Arbeitgeber doch bereits bekannt, wer wie viele Vorgänge bearbeitet. Ob es nun für Mandant A 3 Stunden braucht und für Mandant B 2 Stunden, oder umgekehrt ist doch hingegen relativ irrelevant für eine Leistungsbeurteilung.

G
ganther

17.08.2017 um 12:36 Uhr

erfolgt die Erfassung technisch? Oder wird sie technisch weiterverarbeitet? Dann bist du schnell bei 87 Abs 1 Nr. 6 BetrVG. Wenn es rein manuell erfolgt wird es schwierig mit dem Mitbestimmungsrecht

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