BR im Filialgeschäft
Hallo,
wir sind eine Kette im Einzelhandel. Es gibt einen GBR und jede Filiale wählt einen eigenen BR. Nun stehen dieses Jahr Wahlen an, was passiert, wenn in einer Filiale kein BR gewählt wird, ist dann automatisch der GBR für diese zuständig oder gibt es dann einfach keinen? Die Filialen sind keine eigenständigen gmbh's.
Danke
Julia Menk
Community-Antworten (6)
30.01.2026 um 17:09 Uhr
Wenn niemand eine BR-Wahl initiiert, dann gibt es dort keinen BR. Der GBR ist nur für Dinge zuständig, die in seiner originären Zuständigkeit liegen.
30.01.2026 um 17:32 Uhr
Arbeitspläne und Urlaubsplanung reines Tagesgeschäft läuft dann ohne BR?
Hast du dazu einen Gesetzestext parat?
Dank dir recht herzlich
31.01.2026 um 13:14 Uhr
31.01.2026 um 14:05 Uhr
Hey Danke, diesen Passus verstehe ich nicht:
seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat
Bei Einsatzplänen/Einstellungen und so weiter wäre der GBR nun raus oder zuständig? Tut mir leid, ich verstehe es leider nicht.
01.02.2026 um 21:19 Uhr
Die Aussage lautet:
"Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können;"
und in diesen Sachen ist der GBR auch für Betriebe zuständig, die keinen BR haben. Einsatzplänen und / oder Einstellungen sind normalerweise etwas, das jeder Betrieb für sich alleine regelt. Also ist der GBR dafür NICHT zuständig.
Ausnahme: wenn es z.B. eine Einsatzplanung gibt, die von der Zentrale erstellt wird und für alle Betriebe gilt.
02.02.2026 um 08:11 Uhr
Danke, dann muss uns nicht Angst und Bange werden, wenn sich niemand aufstellen lässt. Ich werde das meinem Chef so sagen. Danke für die Hilfe