Drohbrief an BR
Hallo zusammen, wir haben als BR einen Brief von einem Geschäftsführer (echter Arbeitgeber) bekommen. In diesem werden uns Vorwürfe gemacht, dass durch unsere BR Arbeit das Unternehmen gefährdet wird, da die Prozesse angeblich sehr lange dauern und durch unsere fehlende Arbeitszeit wichtige Projekte angeblich verzögert werden. Dies würde Arbeitsplätze gefährden. Tatsächlich haben in letzter Zeit einige Mitarbeiter gekündigt, dies ist aber durch das Verhalten eben jenes Geschäftsführers geschuldet (sehr aggressiv und dominant).
Zusätzlich hat er mir persönlich mit einer Abmahnung gedroht, da ich ihn darauf hingewiesen habe, dass er keine einseitigen Anordnungen an Mitarbeiter machen darf, die §87 Abs 1 Satz 1 BetrVG betreffen.
Ganz am Ende wird noch behauptet, dass das Schreiben vertraulich ist und nicht kommuniziert werden darf, da es um Arbeitsplätze der Mitarbeiter geht.
Hierzu zwei Fragen: Aus meiner Sicht ist das Schreiben nicht vertraulich, da keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, oder? Wie würdet Ihr hier weiter vorgehen?
Community-Antworten (14)
19.12.2023 um 14:50 Uhr
Und wo ist jetzt die Drohnung?
Mit der Tatsache dass du keine Anordnungen machen darfst, hat der GF im übrigen Recht.
19.12.2023 um 15:31 Uhr
Er ist als GF dafür verantwortlich, dass Mitglieder des BR vertreten werden. Dann muss er halt mehr einstellen. Den Betrieb möchte ich übrigens sehen, den der BR kapputt gemacht hat. Evtl. den von TT1-999.
19.12.2023 um 15:51 Uhr
"Mit der Tatsache dass du keine Anordnungen machen darfst, hat der GF im übrigen Recht."
Den Punkt solltest Du lieber nochmal lesen. ;-)))
@Melfice
Vertraulich ist das Schreiben wohl wirklich nicht. Es ist aber auch nichts, was man einfach so veröffentlichen würde. Von daher würde ich es einfach nur zur Kenntnis nehmen.
19.12.2023 um 16:08 Uhr
Ich würde dieses Schreiben zum Anlass nehmen, dieses im Monatsgespräch mit dem AG direkt zu klären. Die AN würde ich auch nicht mit bei diesem Streit mit einbeziehen!
19.12.2023 um 16:11 Uhr
Wird die Tätigkeit des Betriebsrats vorsätzlich behindert oder gestört kann der Betriebsrat Strafantrag stellen (§ 119 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BetrVG.
19.12.2023 um 16:16 Uhr
Catweazel solange der AG den Brief ausschließlich an den Betriebsrat richtet sehe ich aber noch keine Störung oder Behinderung der BR Arbeit. Hängt er den ans schwarze Brett sehe es anders aus ;-)
19.12.2023 um 17:38 Uhr
"sehe ich aber noch keine Störung oder Behinderung der BR Arbeit."
Ich schon:
"In diesem werden uns Vorwürfe gemacht, dass durch unsere BR Arbeit das Unternehmen gefährdet wird, da die Prozesse angeblich sehr lange dauern und durch unsere fehlende Arbeitszeit wichtige Projekte angeblich verzögert werden."
der BR wird damit (ggf.) eingeschüchtert, seine Pflichten nicht mehr so genau zu nehmen.
19.12.2023 um 20:28 Uhr
Erst einmal tief durchatmen, Kaffee trinken (notfalls Tee, wenn es nichts anderes gibt und dann überlegen wie man reagiert.
Die Behauptung "der BR gefährdet den Betrieb und Arbeitsplätze..." wird gerne als Propaganda gegen den BR benutzt. Da gibt es eigentlich nur eine Lösung: Konsequent wie vom GEsetz gefordrt alle drei Monate eine Betriebsversammlung und dort die Beschäftigten ausfhrlich erklären, was macht und auf welche Grundlage ihr das tut. Nur in ein informierte Belegschaft habt ihr eine Chance die Propaganda zu entkraften.
So könnt ihr z.B. in eine Betriebsversammlung einmal genau darlegen, welche Sachen eigentlich mitbestimmungspflichtig sind, oder warum es wichtig ist, eine BV für den Urlaub zu haben, für die BEM-Verfahren usw. Je mehr der AG stinkert, desto länger sind natürlich die Versammlungen, denn ihr müsst schließlich vor der Belegschaft Verantwortung über eure Arbeit ablegen.
Auch wenn "ordnung im Betrieb und Verhalten der MA" in §87 (1) BetrVG unter der Mitbestimmung fallen, kann ein AG im Rahmen des Direktionsrechts durchau einzelne Mitarbeiter Anweisungen in Bezug auf ihre Arbeit geben. Natürlich könnt ihr als BR im Rahmen einer BV regen, wie solche Anweisungen zu erfolgen haben und wer diese Anweisungen geben darf (Muss das über den Meister laufen oder kann Cheffe direkt zum MA gehen und sagen "Tanzen", wenn du vestehst was ich meine).
Das Entscheidungsprozesse lange dauern kann zutreffen, aber dafür gibt es gute Gründe. Da ihr nicht immer alles wisst und wissen könnt, auch wenn ihr noch so gut fortgebildet seid, gibt es Themen bei denen ihr euch erst einmal informieren müsst. Das kostet halt eben Zeit, aber je früher der AG euch in sein Entscheidungsprozess mit hinein bezieht, desto schneller ihr am Ende qualifizierte Entscheidungen treffen könnt.
Sollte tatsächlich eine Abmahnung wegen dein Hinweis auf die Mitbestimmung erfolgen, dann empfehle ich diese vor dem Arbeitsgericht abzufechten. Wenn die Sachlage so ist wie Du geschildert hast, gebe ich den AG wenig Chance diese vor Gericht aufrecht erhalten zu bekommen (wobei, auf hoher See und vor Gericht...)
Auch würde ich mit dem Brief des AGs nicht an die Beschäftigten gehen. Das bringt nichts, der AG wird sich vermutlich hinsetzen und sagen "sieht ihr nun wie gemein die zu mir sind..." und es wird dann garantiert Leute geben die ihm die Tränen abwischen.
Desweitern meine ich, solltet ihr als BR sehr genau in allem sein. Protokolle, Beschlussfassung und vor Allem eure Arbeitszeiten. Letzteres ist nämlich ein gerne genutztes Mittel unbeliebsame BR-Mitglieder los zu werden.
Ich wünsche viel Erfolg und Durchhalte vermögen!
19.12.2023 um 20:29 Uhr
Celestro dann wäre jede Kritik des AG an der Arbeit des BR eine Störung? Ehe hier mit dem 119er gedroht wird sollte man sich zusammen setzen und vernünftig miteinander reden. Vielleicht auch wie man wichtige Entscheidungen beschleunigen kann. Eine ständige Einigungsstelle wäre so eine Möglichkeit.
19.12.2023 um 21:26 Uhr
Trolls sind überflüssig.
19.12.2023 um 23:24 Uhr
Eine Drohung sehe ich aber auch nicht. Das ist am Ende ein Konflikt über die BR Arbeit und deren Wirkung. Für den AG hinderlich für den BR gründliche Vorgehensweise
20.12.2023 um 00:27 Uhr
Nach längerem Überlegen scheint es mir angebracht über eine Abmahnung des Arbeitgebers nachzudenken. Hierzu würde ich einen Anwalt hinzuziehen zu wollen. Immerhin sollten wir zwar entschlossen auftreten, aber nicht direkt zur Einigungsstelle gehen um sie vertrauensvolle Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten.
Oder hättet ihr andere Vorschläge?
20.12.2023 um 01:37 Uhr
Der BR kann den AG meines Wissens nach nicht "abmahnen".
"Celestro dann wäre jede Kritik des AG an der Arbeit des BR eine Störung?"
Dein Ernst? Mit Abmahnung drohen und die Arbeit des BR als "bedroht Arbeitsplätze" zu bezeichnen ist nun wirklich um Welten was anderes als eine sachliche Kritik zu äußern.
Man würde ja auch nicht "könntet ihr bitte die Sitzung nächste Woche von dem regulären Dienstag auf den Mittwoch verlegen? Wir bekommen hohen Besuch und brauchen am Di jeden Mann" und "die BR-Arbeit verschlingt zuviel Zeit ... ich erlaube keine wöchentlichen Sitzungen, sondern nur alle 4 Wochen" in einen Topf werfen.
20.12.2023 um 08:19 Uhr
Die Äußerung des BR ist eben schlichtweg falsch, der AG besitzt ein Direktionsrecht, was einzelne MA betrifft.
Bitte bei den Fakten bleiben, er wurden keine Sitzungen untersagt, der AG hat lediglich die Meinung geäußert.
Anstatt sich der BR hinterfragt, ob an dieser Äußerung etwas dran ist, schaltet man auf beleidigte Leberwurst um und schiebt dem AG alles in die Schuhe.
Was konkret sollte die Einigungsstelle konkret regeln oder ein Anwalt?!