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ANüberlassung

F
Fatti
Jan 2018 bearbeitet

Wo steht geschrieben, das der AG Einsicht in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vor Zustimmung derer, haben muss. Aktuell verweigert der AG diese.

1.28202

Community-Antworten (2)

G
gironimo

08.02.2017 um 14:21 Uhr

Was der BR zu erwarten hat, steht z.B. im §14 AÜG.

C
Challenger

09.02.2017 um 00:23 Uhr

BAG Beschluß vom 6.6.1978 - 1 ABR 66/75 -

Betriebsrat und Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsverträge

Fundstellen: AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972; EzA Nr. 19 zu § 99 BetrVG 1972; DB 1978, 1841-1842

Leitsatz:

Ein Arbeitgeber, der Leiharbeitnehmer i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschäftigten will, muß seinem Betriebsrat Einsicht in die Arbeitnehmerüberlassungsverträge gewähren (im Anschluß an BAG 14.5.1974 ? 1 ABR 40/73 - AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).

Dagegen ist der Entleiher nicht verpflichtet, seinem Betriebsrat Auskunft über die Arbeitsverträge der Leiharbeitnehmer mit dem Verleiher zu geben.

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