ANüberlassung
Wo steht geschrieben, das der AG Einsicht in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vor Zustimmung derer, haben muss. Aktuell verweigert der AG diese.
Community-Antworten (2)
08.02.2017 um 14:21 Uhr
Was der BR zu erwarten hat, steht z.B. im §14 AÜG.
09.02.2017 um 00:23 Uhr
BAG Beschluß vom 6.6.1978 - 1 ABR 66/75 -
Betriebsrat und Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsverträge
Fundstellen: AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972; EzA Nr. 19 zu § 99 BetrVG 1972; DB 1978, 1841-1842
Leitsatz:
Ein Arbeitgeber, der Leiharbeitnehmer i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschäftigten will, muß seinem Betriebsrat Einsicht in die Arbeitnehmerüberlassungsverträge gewähren (im Anschluß an BAG 14.5.1974 ? 1 ABR 40/73 - AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).
Dagegen ist der Entleiher nicht verpflichtet, seinem Betriebsrat Auskunft über die Arbeitsverträge der Leiharbeitnehmer mit dem Verleiher zu geben.