Seminaranfechtung
Hallo Kollegen. Ich werde am 01.02.17 eine neue Arbeit antreten. Den Vertrag werde ich am 18.12.16 schon unterschreiben. Am 19.12.16 hätte ich noch ein Seminarbesuch, lange vorher schon gebucht. Die Kündigung werde ich erst am 28.12.16 meinem jetzigen AG vorlegen. Das Seminar würde ich aber gerne noch besuchen wollen. Kann mir der jetzige AG daraus einen Strick drehen. Da er am 19.12. noch nicht weiß das ich eine neue Arbeit zum 01.02.17 antreten werde. Ich es aber weiß, dass ich das Unternehmen verlassen werde. Ist zwar etwas frech von meiner Seite, aber für das, dass ich jetzt freiwillig das Boot verlasse sehe ich es als Entschädigung für all die Demütigungen die ich in dieser Firma ertragen musste. Danke für die Antworten
Community-Antworten (4)
08.12.2016 um 14:31 Uhr
Komische Denkens Weise haben einige hier!!!!!!! Aber von einer Rückzahlungsklausel für Betriebsratsseminare hab ich noch nie was gehört! Würde es trotzdem angemessen finden das Seminar an einen BR Kollegen weiterzugeben der mit dem Wissen vielleicht was in diesem Betrieb ändern kann.
08.12.2016 um 14:31 Uhr
na wenn du es so siehst - mache es so.
Ansonsten hätte vielleicht ein BR-Kollege oder dein Nachrücker interesse an diesem Seminar.
08.12.2016 um 17:51 Uhr
Denke nicht nur an dich. Deine für Außenstehende schwierig nachvollziehbare Vorgehensweise kann sich auch sehr negativ auf die Arbeit des gesamten Betriebsrates auswirken.
Ferner solltest du nicht missachten, dass AG nicht selten gute Möglichkeiten haben, sich an einem AN zu rächen. Sei es über ein negatives Zeugnis (das Fehlen von Bedauern ist nicht einklagbar und sagt alles aus...) oder indem er deinem neuen AG steckt, dass du ein nerviges BRM warst. Eine Kündigung in der Wartezeit könnte die Quittung sein...
Die Einstellung "nach mir die Sintflut" hat schon manchen früher eingeholt als gedacht.
08.12.2016 um 20:30 Uhr
Den Antworten ist in dem Fall nix mehr hinzu zu fügen