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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tätigkeitseinschränkung

H
hoppelchen
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine Frage, mir wurde attestiert das ich eine bestimmte Tätigkeit in meinem Beruf nicht mehr durchführen kann. Bin ich verpflichtet es dem Arbeitgeber vorzuweisen,oder reicht es dem Chef der Abteilung vorzulegen? Ist dieser verpflichtet es meinen Kollegen mitzuteilen? Ich kann einige Untersuchungen( in meiner Abteilung) auf Grund einer Erkrankung nicht mehr durchführen. Wie verhalte ich mich richtig? Wo muss es gemeldet werden-möchte nichts falsch machen.

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Community-Antworten (3)

E
Ernsthaft Akzeptiert

25.11.2016 um 21:54 Uhr

Dein Vertragspartner ist doch der AG. Ändert sich etwas an deinen zugesicherten Fähigkeiten, musst du das auch immer deinem Vertragspartner mitteilen.

Wenn es nicht ablaufrelevant ist, muss er deinen Kollegen hierzu nichts mitteilen. Da es unter dein Persönlichkeitsrecht fällt, unterliegt es u. U. auch dem Datenschutz.

Richtig verhältst du dich, wenn du deinem AG dieses umgehend mitteilst und mit ihm dann den weiteren Ablauf regelst.

G
gironimo

26.11.2016 um 08:29 Uhr

Kommt natürlich immer ein wenig auf die betriebsüblichen Abläufe an. Informiere Deinem Vorgesetzten und schicke den Schein in die Personalabteilung.

P
pummelfee

29.11.2016 um 13:00 Uhr

Noch ein Wort zum Attest: Was Gesundheitsdaten anbelangt empfehle ich aus eigener Erfahrung nur Tätigkeitsrelevante Einschränkungen zu kommunizieren, auf keinen Fall Diagnosen offen legen. Möglicherweise gibt es bei Euch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (ist eigentlich für den Arbeitgeber Pflicht), dies würde ich in Anspruch nehmen. Und was deine Kollegen betrifft: Ausser Tätigkeitsrelevanten Dingen (Beispiel: kann nur bis x Kilo heben) darf der AG nichts kommunizieren, was du nicht erlaubst (sollte zumindest so sein). Allerdings ist ein offener Umgang (auf die Tätigkeit bezogen) mit körperlichen Einschränkungen manchmal hilfreich.

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