Videobeweis
Guten Morgen,bei uns in der Firma wurde am Wochenende der Zaun von einem Parkplatz beschädigt.Die GL und die Polizei sichten gerade das Videomaterial.Sollte der Betriebsrat da nicht auch dabei sein?Am Wochenende wurde nicht gearbeitet.Was meint Ihr?Offiziell weiß der BR noch nicht mal was vom Einbruch.Danke.
Community-Antworten (4)
26.09.2016 um 14:35 Uhr
Habt ihr dazu keine Angaben in eurer BV für die Videoüberwachung?
Oder ist von der Aufzeichnung ohnehin kein AN betroffen?
26.09.2016 um 15:26 Uhr
Die Kameraüberwachung dient nur der Objektebewachung.Werden Delikte von Mitarbeitern aufgezeichnet ist der Br mit im Boot.Am Wochenende arbeitet aber niemand bei uns.
26.09.2016 um 15:34 Uhr
Die Kameraüberwachung dient nur der Objektebewachung (...) Am Wochenende arbeitet aber niemand bei uns.
Und warum um alles in der Welt wollt ihr dann mit fernsehen?
26.09.2016 um 23:23 Uhr
Wenn die Polizei das sehen will kann er ja nicht mehr so viel machen. Er kann sich ggf mit verweis auf die BV weigern die Daten herauszugeben. Und dann? Dann wird die Polizei die Daten beschlagnahmen