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SCC mit oder ohne BR?

R
RuSBR
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns ist SCC https:de.m.wikipedia.org/wiki/Sicherheits_Certifikat_Contraktoren eingeführt worden und wir haben demnächst Prüfung. Unsere Geschäftsleitung meinte das ist ja nur ein Zertifikat da müssen wir nicht dabei sein. Ist das richtig? Gefühlt wegen Arbeitsschutz bin ich da anderer Meinung. Wer hat Recht?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

25.09.2016 um 12:29 Uhr

Allein wenn man sich den Gegenstand der Zertifizierung ansieht, stellt man fest, dass die meisten Punkte der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen.

Natürlich könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass ein eventueller (Mängel-)Bericht genügt, um den Informationsansprüchen gerecht zu werden. Das sehe ich aber nicht so. Da der BR bei Begehungen z.B. der BG mit zu beteiligen ist, ist er aus meiner Sicht auch hier dabei.

Sprecht doch einfach den "Auditor" direkt an. Wenn der wirklich gut ist, wird er wahrscheinlich selbst nach dem BR fragen.

B
BrauseBär

25.09.2016 um 13:26 Uhr

Sorry Giro, aber was hat das jetzt mit der Beantwortung der hier gestellten Frage zu tun?

@RuSBR Eine Zertifizierung erhält man doch nur dann, wenn das in dieser geforderte auch erfüllt wird. Hierzu bedarf es ja auch immer eines Nachweises aufgrund einer Prüfung durch den Aussteller. Sie ist also immer Bestandteil einer Zertifizierung und ein AG kann hier keine eigenen Regeln aufstellen.

G
gironimo

25.09.2016 um 16:14 Uhr

Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es nicht darum, dass das Zertifizierungsverfahren ansich durch den BR in Frage gestellt wird, sondern um die Begehung selbst.

Nur so nebenbei : Bei Begehungen dieser Art, ist bei uns der BR selbstverständlich immer dabei.

P
Pickel

26.09.2016 um 11:38 Uhr

Gironimo, du liegst leider absolut daneben.

Nur weil einzelne in der Zertifizierung geregelte Punkte mitbestimmungspflichtig sind, ergibt sich doch kein Teilnahmerecht an der Zertifizierung selber.

Die Zertifizierung ist die Überprüfung, ob die (mitbestimmten) Regelungen entsprechenden Vorgaben genügen. An dieser Überprüfung wird kein BRM teilnehmen müssen.

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