Baustellenwebcam
Hallo zusammen,
unser Auftraggeber will auf seiner Baustelle, wo unsere Leute arbeiten eine Webcam instalieren. Wie sollten wir uns als BR verhalten? Unsere Leute haben nichts dagegen. Kann man da überhaupt etwas gegen machen? Danke im vorraus
Community-Antworten (15)
18.07.2016 um 19:33 Uhr
Die Cam ist dazu geeignet, Euch bei der Arbeit zu überwachen. Demnach ist ohne ERLAUBNIS des BR ein Betrieb einer solchen Kamera unzulässig. Und als BR sollte man sich auch nicht unbedingt nur danach richten, was die MA dazu meinen. JETZT mag da niemand etwas dagegen haben. Wenn aber nachher der Erste Ärger bekommt, weil er zu lange Pause gemacht hat / mal kurz ein Schwätzchen hält etc. ist es vorbei damit.
18.07.2016 um 19:47 Uhr
celestro, hier stellt aber der Auftraggeber die Kamera auf. Was ist denn das Ziel der Aufnahmen?
18.07.2016 um 19:52 Uhr
hatte Arbeitgeber gelesen ... ist wohl doch schon zu heiß hier im Raum. ;-)
18.07.2016 um 21:57 Uhr
Trotzdem stellt sich die Frage, ob der AG Zugang zu den Aufnahmen erhält und was er damit macht.
Also doch BV zum Thema Verhaltens- und Leistungskontrolle.
19.07.2016 um 10:56 Uhr
Seh ich genauso wie Giro sonst könnte der AG ja immer den BR aushebeln indem er mit dem Auftraggeber abspricht, dass dieser die Kameras aufstellt und nicht der AG.
19.07.2016 um 11:11 Uhr
Bisschen mehr Fingerspitzengefühl als bei Moreno ist natürlich notwendig.
Gibt es irgendeinen Anlass zur Annahme, der AG habe das Aufstellen initiiert oder sei am Bildmaterial interessiert?
Wenn es keinerlei Hinweise gibt dass die Maßnahme vom AG kommt und es ein Einzelfall ist, bei dem der Auftraggeber vielleicht sogar ein berechtigtes Sicherheitsinteresse hat, würde ich es bei einem Hinweis der dort arbeitenden Mitarbeiter belassen. Sollte derlei tatsächlich öfter vorkommen, ist eine BV der richtige Weg.
19.07.2016 um 11:27 Uhr
Also Du meinst einmal darf ein AG das und beim zweiten ....oder dritten oder vierten Mal wird dann ne BV gemacht??????
Wenn die Kamera wirklich nur für dem Auftraggeber ist und nicht für den Arbeitgeber kann dieser ja guten Gewissens auch gleich beim ersten Mal eine BV machen.
19.07.2016 um 12:46 Uhr
Nein Moreno - du kannst nur augenscheinlich nicht lesen.
Ich habe geschrieben "Wenn es keinerlei Hinweise gibt dass die Maßnahme vom AG kommt "
wie du daraus "Also Du meinst einmal darf ein AG" machst, wirst wahrscheinlich nicht einmal du dir selber erklären können. Außer vielleicht mit einem die Realität ausblendenden Opferblick auf alles.
19.07.2016 um 13:07 Uhr
Na Pickel Du verstehst vor lauter Arbeitgeberliebe mal wieder die Betriebsratsarbeit nicht....wie immer!!!!!!!
Lieber Arbeitgeber da wo unsere Arbeitnehmer arbeiten sollen hängt eine Kamera also lass uns gleich eine BV machen in der es um eventuelle Fragen zur Nutzung der Aufnahmen dreht. Ob er überhaupt Bilder zu sehen bekommt vom Auftragsgeber ist da völlig wurscht wenn aber ja gibt's eine BV.
19.07.2016 um 13:20 Uhr
Selbst wenn ein Sicherheitsinteresse besteht, besteht dennoch die Mitbestimmung.
Mitbestimmen heißt ja bekanntlich mitgestalten und nicht verhindern. Es geht um die Frage, wie mit den Daten umgegangen wird, wer Zugriff hat usw.
Es ist auch völlig unerheblich, wer der Initiator der Anlage ist. Der AG könnte sie nutzen - und darum muss der BR mit dem AG darüber eine Einigung erzielen.
19.07.2016 um 13:50 Uhr
Wie sieht es eigentlich mit Persönlichkeitsrechten aus ? Müßte der BR nicht die Einhaltung der Gesetze zum Schutz selbiger beim AG anmahnen, wenn er seine Leute auf Baustellen mit Kameras schickt ?
19.07.2016 um 15:44 Uhr
Meine Güte Moreno. Was musst du für eine Paranoia haben wenn dein AG dich nur einmal in den örtlichen Supermarkt schickt.
19.07.2016 um 18:03 Uhr
Ach Pickel ich glaub Deine Paranoia, dass Dein Chef Dich nicht mehr lieben könnte, steht Dir im Weg vernünftige Betriebsratsarbeit zu machen. Tut mir echt leid für Dich!
19.07.2016 um 19:08 Uhr
Es spielt letztendlich keine Rolle, wer die Kamera aufstellen lässt, es unterliegt der Mitbestimmung.
Und "ob der AG Zugang zu den Aufnahmen erhält" ist ja wohl bei einer Webcam nun wirklich keine Frage die man stellen muss.
Und ob es "Anlass zur Annahme [gibt], der AG habe das Aufstellen initiiert oder sei am Bildmaterial interessiert" ist auch völlig wurscht.
Und was das "Fingerspitzengefühl" angeht, hängt dieses letztendlich davon ab, was die Webcam genau filmt bzw. erkennen lässt.
Ausnahme von obigem: WebCams beim Hauptstadtflughafen BER können genehmigungsfrei aufgestellt werden, weil dort sowieso keine Arbeitnehmer und Arbeitsplätze auf dem Bild zu sehen sind.
19.07.2016 um 22:21 Uhr
Ob Betrieb im Betrieb, als Sub- oder Sonstiges. Der BR hat nicht nur Informations-, sondern auch Mitbestimmungsrechte. einen groben Überblick könnte man sich hier mal verschaffen:
https:www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm
Ehrich gesagt würde ich Bauchschmerzen bekommen hier einen unbedarftem BR zu Raten ohne aber darauf hin zu weisen das dieser sich kompetente Hilfe zur Seite holen sollte.
Gerade wenn wie hier noch fremde Betriebe mit in der Sache im Ganzem involviert sind. Bis dies alles abgesichert sind würde ich durch Rechtsvertretung dem AG mitteilen lassen,er möge doch umgehend dafür Sorge tragen das diese Videoaufnahmen vorerst eingstellt werden. Da man anstonsten dort die Arbeiten einstellen müsste...dies natürlich mit Titel.