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Gradimir
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, eine frage hätte ich da!! ein Auszubildener von uns hatte im Auftrag von uns ein Kunden Auto wegfahren sollen, der hat einen Unfall verursacht...jetzt sagt unser Geschäftsleiter das er die Kosten tragen muss was denn Schaden betrifft.Hatte da jemand schon Erfahrung damit gehabt? für eure Hilfe wäre ich euch dankbar.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

13.06.2016 um 14:49 Uhr

Hat er denn grob fahrlässig gehandelt? 0

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Pjöööng

13.06.2016 um 14:58 Uhr

Die allgemeinen Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung sind:

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der Arbeitnehmer des Schadens diesen vollumfänglich.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt eine Quotelung des Schadens in Abhängigkeit von der Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber den Schaden.

Möglicherweise muss sich der Arbeitgeber das Nichtvorhandensein einer Versicherung zu seinem Nachteil anrechnen lassen.

E
Erbsenzähler

13.06.2016 um 15:32 Uhr

Google mal unter Hensche Arbeitnehmerhaftung

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