AlasiaPerle
Hallo Kollegen, eine frage hätte ich da!! ein Auszubildener von uns hatte im Auftrag von uns ein Kunden Auto wegfahren sollen, der hat einen Unfall verursacht...jetzt sagt unser Geschäftsleiter das er die Kosten tragen muss was denn Schaden betrifft.Hatte da jemand schon Erfahrung damit gehabt? für eure Hilfe wäre ich euch dankbar.
Community-Antworten (3)
13.06.2016 um 14:49 Uhr
Hat er denn grob fahrlässig gehandelt? 0
13.06.2016 um 14:58 Uhr
Die allgemeinen Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung sind:
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der Arbeitnehmer des Schadens diesen vollumfänglich.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt eine Quotelung des Schadens in Abhängigkeit von der Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber den Schaden.
Möglicherweise muss sich der Arbeitgeber das Nichtvorhandensein einer Versicherung zu seinem Nachteil anrechnen lassen.
13.06.2016 um 15:32 Uhr
Google mal unter Hensche Arbeitnehmerhaftung