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Betriebteilübergang

W
Walburga
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Stellvertreterin im BR, in der Zeitungszustellung, nun haben wir folgendes Problem. Die Geschäftsleitung hat nun ein Teil von Bezirke an die Tochtergesellschaft, also Betriebsteilübergang getätigt. 4 BR-Mitglieder sind davon betroffen und müßten somit aus dem BR ausscheiden. 2 betroffende BR- Mitglieder möchten dies nicht, da die Tochtergesellschaft die gleiche Tätigkeit ausführt ( Zustellung der Tageszeitung ) Was kann man machen, gibt es eine Möglichkeit , damit diese BR- Mitglieder im BR bleiben können ?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

17.05.2016 um 23:53 Uhr

Da scheint mir der § 15 Abs. 5 KSchG anwendbar zu sein.

C
Catweazle

18.05.2016 um 02:02 Uhr

§ 613a (6) BGB ist die Lösung. Sollte auch in den Übergangsschreiben stehen.

C
Challenger

18.05.2016 um 14:39 Uhr

Tach auch,

seid Ihr nach §§ 111+112 BetrVG überhaupt beteiligt worden ??? Ich würde Euch wegen der Tragweite der unternehmerischen Entscheidung dringend empfehlen, die Gewerkschaft Verdi (?) einzuspannen.

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