Betriebteilübergang
Hallo, ich bin Stellvertreterin im BR, in der Zeitungszustellung, nun haben wir folgendes Problem. Die Geschäftsleitung hat nun ein Teil von Bezirke an die Tochtergesellschaft, also Betriebsteilübergang getätigt. 4 BR-Mitglieder sind davon betroffen und müßten somit aus dem BR ausscheiden. 2 betroffende BR- Mitglieder möchten dies nicht, da die Tochtergesellschaft die gleiche Tätigkeit ausführt ( Zustellung der Tageszeitung ) Was kann man machen, gibt es eine Möglichkeit , damit diese BR- Mitglieder im BR bleiben können ?
Community-Antworten (3)
17.05.2016 um 23:53 Uhr
Da scheint mir der § 15 Abs. 5 KSchG anwendbar zu sein.
18.05.2016 um 02:02 Uhr
§ 613a (6) BGB ist die Lösung. Sollte auch in den Übergangsschreiben stehen.
18.05.2016 um 14:39 Uhr
Tach auch,
seid Ihr nach §§ 111+112 BetrVG überhaupt beteiligt worden ??? Ich würde Euch wegen der Tragweite der unternehmerischen Entscheidung dringend empfehlen, die Gewerkschaft Verdi (?) einzuspannen.