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Betriebsratsprotokoll

T
tantefrieda
Nov 2016 bearbeitet

Muss das Abstimmungsergebnis eines Tops im Gremium genau festgehalten werden, also zum Beispiel sieben ja-, zwei neinstimmen, eine Enthaltung? Oder reicht es, wenn man schreibt, mehrheitlich angenommen? Ich möchte das genaue Abstimmungergebnis festgehalten haben, aber der Betriebsratsvorsitzende weigert sich. Müssen persönliche Erklärungen zwingend ins Protokoll aufgenommen werden? Rechtsquelle?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

11.05.2016 um 22:36 Uhr

Es muss das genaue Ergebnis festgehalten werden. "Mehrheitlich" reicht nicht aus.

Müssen persönliche Erklärungen zwingend ins Protokoll aufgenommen werden? Wenn derjenige, der die Erklärung abgibt dies so wünscht, bedarf es doch keiner Diskussion.

Siehe § 34 BetrVG und die dazu gehörende Kommentierung

Z
Zappelmann

12.05.2016 um 11:51 Uhr

Ergänzung: Nach außen werden aber keine Einzelheiten kommuniziert. Da ist es dann wieder mehrheitlich.

C
Catweazle

13.05.2016 um 02:34 Uhr

"Müssen persönliche Erklärungen zwingend ins Protokoll aufgenommen werden? Rechtsquelle?" Vielleicht hilft die das weiter: Betrvg § 34 (2) . . . Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen.

Deine Frage zum Protokoll. Es sollte schon sehr sorgfältig geführt werden. Dazu gehört natürlich auch das korrekte Abstimmungsergebnis. Ein gutes Beispiel sind Kündigungen. Die Quote für wirksame Widersprüche liegt unter 10 %, nach Aussage eines Direktors von einem Arbeitsgerichts während einer Schulung. Besonders tragisch: der BR will widersprechen und kann es aber aus Unwissenheit nicht. Unter anderem wegen eines fehlerhaften Protokolls.

C
celestro

13.05.2016 um 11:50 Uhr

"Besonders tragisch: der BR will widersprechen und kann es aber aus Unwissenheit nicht. Unter anderem wegen eines fehlerhaften Protokolls."

Sorry, aber das halte ich für ziemlichen Unfug. Der Widerspruch ist in Ordnung, wenn er korrekt beschlossen wurde. Ein richtiges Protokoll ist für die Wirksamkeit des Beschlusses nämlich gar nicht nötig. Selbst wenn gar kein Protokoll erstellt wird, ändert es an der Wirksamkeit von Beschlüssen rein gar nichts.

P
Pjöööng

13.05.2016 um 12:08 Uhr

Eine Einwendung gegen die Niederschrift ist etwas anderes als eine persönliche Erklärung.

Und dass die Quote "wirksamer" Widersprüche unter 10% liegt hat sicherlich nichts mit der Niederschrift zu tun, eher schon mit der Ahnungslosigkeit vieler BRM.

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