Saisonkurzarbeit
Hallo,
wir sind ein Bauunternehmen und haben SaisonKUG gemeldet. Nun bin ich heute darauf angesprochen worden, inwieweit der Arbeitnehmer erreichbar sein muss. Es ging darum, dass wir einen Auftrag erhalten haben (Notmaßnahme) und der Arbeitnehmer am nächsten Tag arbeiten sollte. Dieser jedoch ist für mehrere Tage ins Ausland gefahren und konnte dementsprechend nicht am nächsten Tag arbeiten. Darf er das? Wir sind jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer zwar nicht in Rufbereitschaft sein muss, jedoch aber, wenn er angerufen wird, am nächsten Tag einsatzbereit ist. Oder muss er schriftlich per Post über seinen Arbeitseinsatz informiert werden, so dass er dann erst nach Kenntnisnahme per Post einsatzbereit sein muss? Leider find ich hierzu nicht sehr viel im Netz, so dass ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank schon mal vorab !!!!
Community-Antworten (5)
17.02.2016 um 23:26 Uhr
Ich gehe davon aus, dass es schon konkrete Angaben im Arbeitsvertrag oder der BV zur KUG geben muss.
Man kann ja kaum erwarten, dass - wenn etwas nur unklar geregelt ist - alle Betroffenen immer telefonoisch erreichbar sind.
18.02.2016 um 07:44 Uhr
@Wobbel Hat er sich den beim Arbeitgeber abgemeldet? Gucke mal unter dem § 101 SGB III (Voraussetzungen für den Erhalt von Saison-KUG und wann es gezahlt wird!) Und hier noch eine Info zum Saison-KUG: https:www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta1/~edisp/l6019022dstbai433560.pdf
18.02.2016 um 09:05 Uhr
Da das Geld für Saison KUG von der Arbeitsagentur kommt muss man sich eigentlich auch dort abmelden. Die Agentur darf sogar Arbeit vermitteln da Sie es sind die zahlen. Wird nur in der Praxis nicht gelebt. Ebenso muss man sich natürlich beim AG abmelden.Ich denke mal nicht, dass man das mit einer BV umgehen kann. Dann müsste ja die Agentur die BV anerkennen. Will man in Urlaub oder anders auch nur schnell mal ein paar Tage verreisen hat man Urlaub zu nehmen. Im SGB steht eindeutig...es ist alles zu vermeiden um Saison KUG zu beziehen. Schließt Urlaub mit ein.
18.02.2016 um 10:32 Uhr
Mit einer BV umgehen natürlich nicht. Aber klare Regeln, wie zu verfahren ist.
18.02.2016 um 11:09 Uhr
Vor allem sollte die Belegschaft ordentlich informiert werden wo das Geld herkommt und welche Rechte und Pflichten sie während des KUG haben. Woher soll beispielsweise eine Hilfskraft aus Kleinusbekistanien sonst wissen das er nicht nach Hause fahren darf wenn er nicht arbeiten muss :-)