Abmahnungswelle
Hallo zusammen Wir haben im Moment das Problem das unser Bereichsleiter wegen jeden Fehler den die mitarbeiter machen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung verteilt.Ist das rechtlich okey? Und was können wir da tun? Vorab wünsche ich allen fröhliche Weihnachten;)
Community-Antworten (7)
21.12.2015 um 10:38 Uhr
Wenns dem Spaß macht, je mehr und öfter er dies so tut, um so wirkungsloser wird es sein. Aber mal als BR mit dessen Vorgesetzten sprechen, damit die den einfangen.
21.12.2015 um 10:39 Uhr
Ob es rechtlich o.k. ist, kommt natürlich auf den Inhalt an.
Ich würde mal mit dem Arbeitgeber reden und ihn auffordern, auf den Bereichsleiter Winfluss zu nehmen - so ein Verhalten fördert ja auch nicht das B-Klima.
Wenn das nicht hilft, hilft vielleicht eine moderate Öffentlichkeitsarbeit.
21.12.2015 um 13:21 Uhr
Tach auch prince, abmahnen kann der Arbeitgeber nur,wenn die Fehler des Arbeitnehmers auf sein Verhalten beruhen. Das bedeutet, daß er die Fehler bewußt und gewollt, also vorsätzlich herbeigeführt haben muß. Hierfür obliegt dem AG jedoch die Darlegungs- und Beweislast. Ansonsten kann er die Abmahnun- gen in die Tonne kloppen.
Beruhen die Fehler demgegenüber auf Persönlichkeitsmängel,zB Leistungs- schwäche, kommen Abmahnungen grundsätzlich nicht in Betracht.
21.12.2015 um 14:12 Uhr
Danke für eure Hilfe jetzt gehts los:)
21.12.2015 um 14:32 Uhr
Zitat (Challenger): "Das bedeutet, daß er die Fehler bewußt und gewollt, also vorsätzlich herbeigeführt haben muß."
Äh... Bist Du Dir da ganz sicher?
Ergänzung 22.12.2015 12:50
Da Challenger das nicht korrigiert:
Selbstverständlich kann auch alles das abgemahnt werden, wo der Arbeitnehmer unbewusst oder ungewollt gegen den Arbeitsvertrag verstößt. Der Arbeitnehmer der immer vergisst, dass er um 8:00 Arbeitsbeginn hat kann dafür abgemahnt werden.
21.12.2015 um 16:34 Uhr
Sollten die Abmahnungen als eine Betriebsbuße ausgesprochen werden...
21.12.2015 um 16:50 Uhr
Nein nein es war ein versehen