Erstellt am 01.12.2015 um 08:37 Uhr von Pjöööng
Natürlich kann eine BV auch einvernehmlich geändert werden. Im Grunde genommen schließt man damit eine neue BV ab, die die alte BV ablöst.
Erstellt am 01.12.2015 um 08:44 Uhr von Dezibel
Wo ist der Unterschied im Ergebnis? Beide male hat man eine neue Vereinbarung, allerdings im ersten Fall ohne Ärger und Stress. Wen man sich einig ist, ist doch gut. ;))
Erstellt am 01.12.2015 um 09:42 Uhr von celestro
Vom Prinzip her kann man sich den Satz schenken. Denn wie Pjöööng schon richtig geschrieben hat, kann man jederzeit eine neue BV abschließen, welche die alte ablöst.
Ob der Satz da also drin steht oder nicht, tut überhaupt nichts zur Sache.
Erstellt am 01.12.2015 um 10:03 Uhr von Kölner
@celestro
Hmmm.
"Vom Prinzip her kann man sich den Satz schenken. [...]"
Ne. Das hat Pjöööng nicht geschrieben und ist auch nicht gemeint. er schrieb von EINVERNEHMLICHER Änderung.
Eine solche Klausel macht manchmal sogar sehr großen Sinn: Das macht je nachdem eine Änderung erst möglich.
Also bitte: Schön genau bleiben.
"Ob der Satz da also drin steht oder nicht, tut überhaupt nichts zur Sache."
Diese Sichtweis ist demnach leider sehr sehr kurzsichtig.
Erstellt am 01.12.2015 um 13:47 Uhr von celestro
@ Kölner
Niedlich, wie Du jetzt versuchst, mich hier dumm dastehen zu lassen. Dummerweise sollte man bei einem solchen Versuch auch wissen, was man tut.
Also nochmal ... ein solcher Satz macht überhaupt keinen Sinn. Denn man kann ohne diesen Satz JEDERZEIT eine neue BV abschließen, welche die alte ablöst. Dafür braucht man den Satz nicht.
Aber hey ... mach Dich mal ruhig weiter zum Clown.
Erstellt am 01.12.2015 um 14:05 Uhr von moreno
Der Satz hört sich gut an und damit ist meiner Ansicht nach auch schon der Sinn ausgeschöpft. Natürlich kann man jederzeit, wenn beide Betriebsparteien sich einig sind, eine BV verändern. Da steht dann halt BV Thema XXY in der Fassung von.... und gut ist es ob mit oder ohne diesen Satz.
Erstellt am 01.12.2015 um 15:11 Uhr von Kölner
Na celestro, du bist ja schon soweit.
Das ging ja schneller als gedacht!
Erstellt am 01.12.2015 um 19:04 Uhr von celestro
Zu sehen, daß Du bloß ein Clown bist ... tja, sowas geht halt schneller, als Du denkst.
"Eine solche Klausel macht manchmal sogar sehr großen Sinn: Das macht je nachdem eine Änderung erst möglich."
ROFL ... wer sowas glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann.