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Betriebsdatenerfassungssystem

C
ChrisCross
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

hat der BR eigentlich ein Mitbestimmungsrecht bei der inhaltlichen Nutzung (Auswertung der Daten) eines BDE-Systems durch den Arbeitgeber? Können wir da schriftlich was Festlegen oder gibt es da ein Vertrag in den das geregelt werden muß und dann von beiden Seiten unterzeichnet wird? Das der BR lt. §87 ein Mitbestimmungsrecht hat ist klar. Nur wurde das BDE unmittelbar vor unser Ernennung eingeführt. Uns gibt es erst ab 2015.

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Community-Antworten (3)

B
brolle

23.11.2015 um 11:27 Uhr

Ihr könnt euch zumindest schonmal ausführliche Informationen einholen über den Inhalt und die Nutzung / Auswertung der Daten. Zum Einen müsst ihr ja prüfen können, ob datenschutzrechtliche Gesetze und Richtlinien eingehalten werden und zum Anderen riecht es hier stark nach möglichen Leistungs- und Verhaltenskontrollen. Und da seid ihr auch nachträglich noch voll in der Mitbestimmung.

G
gironimo

23.11.2015 um 13:51 Uhr

Natürlich seit Ihr über den § 87 BetrVG in der Mitbestimmung. Gibt es ein System aus einer Zeit vor dem BR, kann der BR sein Initiativrecht nutzen und den Abschluss einer BV fordern (E-Stellen fähig). Das gilt für alle mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten.

C
ChrisCross

26.11.2015 um 10:10 Uhr

Danke für euer Feedback.

Eine erneute Frage: Hat jemand von euch ein Muster einer Betriebsvereinbarung für ein BDE-System, oder vielleicht einen Link.

Danke schön

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