Geiheimhaltungspflicht
Folgender Sachverhalt ist passiert: Seit einiger Zeit gibt es in einer Abteilung (ca. 10 Mitarbeiter) Diskrepanzen mit dem direkt Vorgesetzten. Eine friedvolle Zusammenarbeit ist kaum möglich. Ein kleiner Teil der Mitarbeiter ist im Namen des Teams auf den BR zu gegangen und hat verschiedene Situationen geschildert. Darauf hin wurden Absprachen getroffen die zur Schlichtung beitragen sollten, Gespräche etc..
Noch am selben Tag ist der BR mit allen Informationen und der Namen der anwesenden Personen an den Vorgesetzten heran getreten. Darauf hin gab es am nächstens Morgen direkt ein Eskalationsgespräch zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten. Die Mitarbeiter sind entsetzt und das Vertrauen ist weg. Man fühlt sich hier hintergangen. Mich wurde gerne eure Meinung interessieren. Was ist mit der Geheimhaltungspflicht? Was kann das für Konsequenzen haben?
Danke
Community-Antworten (9)
18.10.2015 um 01:53 Uhr
Du beschreibst eine fast alltägliche Situation.
Eine der wichtigen Aufgaben des BR ist es, mit Mitarbeitern, die sich über Probleme beklagen klare Worte zu sprechen, nämlich was auf sie zu kommern kann, wenn man Ihre Probleme lösen will.
Und wenn der BR nicht das deutliche o.k. zum handeln hat - Finger weg.
18.10.2015 um 11:40 Uhr
@ Schnullerbacke
Wenn sich MA beim BR beschweren, muss den KollegInnen deutlich gemacht werden, dass ein "Dusch mich, aber mach mich nicht nass" nicht funktioniert. Außerdem gehört es NICHT zu den Aufgaben eines BR, hier selbst- und eigenständig tätig zu werden. Wird eine Beschwerde als berechtigt befunden, hat der BR beim ARBEITGEBER auf Abhilfe hinzuwirken.
Siehe auch: https:www.betriebsrat.com/beschwerderecht-der-arbeitnehmer-behandlung-durch-den-betriebsrat
Welche Konsequenzen das haben kann? Als AG würde ich Euch in Eure Schranken verweisen und solche Alleingänge für die Zukunft strikt untersagen. Was das Vertrauensverhältnis zu den KollegInnen betrifft, liegt es an Euch, das wieder herzustellen. Vor allen Dingen solltet ihr aus dieser Situation lernen und euch vielleicht mal etwas genauer damit beschäftigen, welche Pflichten & Rechte mit dem § 85 BetrVG einher gehen.
18.10.2015 um 13:16 Uhr
Ich sehe das etwas anders. Ein wenig mehr Fingerspitzengefühl hätte dem BR gut zu Gesicht gestanden. Es gehört schon viel Mut dazu, sich über einen Vorgesetzten zu beschweren. Indem man es dann doch tut, zeigt man Vertrauen in den BR, die Sache verantwortungsbewusst anzugehen. Dazu gehört aber unbedingt, dass der BR transparent kommuniziert ('Wir haben im Gremium beraten und meinen, ein Eskalationsgespräch wäre hilfreich. Wärt Ihr damit einverstanden?') und nichts auf eigene Faust tut.
18.10.2015 um 20:41 Uhr
@Hoppel Sorry, aber jetzt lehnst Du Dich hier doch einwenig zu weit aus dem Fenster.
„Außerdem gehört es NICHT zu den Aufgaben eines BR, hier selbst- und eigenständig tätig zu werden.“
Nein? Wirklich nicht?
Das sehe ich dann doch entschieden anders.
Auch wenn sich das Verlangen des BR in erster Linie gegen den AG zu richten hat, so steht es ihm frei, hier auch andere Wege zu beschreiten. Keinesfalls würde ich mich hier von einem AG in meine „vermeintlichen“ Schranken verweisen lassen, indem ich mir hier Alleingänge als BR untersagen ließe. Dass das BetrVG diese auch beim 85er in Form eines Initiativrechts einem BR zugesteht, nur mal so am Rande.
Was sagt uns denn der 85er?
Die Vorschrift regelt das Verhalten des BR für den Fall, das ein AN sich bei ihm über eine Angelegenheit, die ihn als AN betrifft, beschwert. Der BR kann dies auch als Information auffassen und prüfen, ob sich daraus ev. die Notwendigkeit für ein Tätigwerden z. B. im Rahmen der §§ 80 und 87 BetrVG ergibt.
Der AG oder sonstige Ansprechpartner hat/haben auch kein Recht darauf zu erfahren, wer sich beschwert hat. Will der BR allerdings intensiv gegen den einer Beschwerde zugrunde liegenden Missstand Stellung beziehen, zugleich aber die Person schützen, so kann er nur den Gegenstand der Beschwerde als objektiven Missstand begreifen und zu seinem eigenen Anliegen machen.
Denn das Beschwerderecht des § 85 BetrVG kann dem BR durchaus auch die Gelegenheit geben, alle betrieblichen Angelegenheiten, die unbefriedigend gelöst sind, beim AG oder sonstiger hier zuständiger Personen vorzubringen und aktiv auf Abhilfe zu drängen. Er muss sich nicht unbedingt formal auf die Beschwerde eines AN berufen können, denn die allgemeine Aufgabenzuweisung in § 80 Abs. 1 BetrVG deckt bei etwas gutem Willen so gut wie jeglichen betrieblichen Missstand ab.
Von daher kann es hier auch keine Einbahnstraße geben und ein BR ist in der Entscheidung frei, welchen Weg er hier beschreiten will.
18.10.2015 um 21:40 Uhr
@ Jakarta
Du hältst also die hier beschriebene Vorgehensweise, als BR den Vorgesetzten mit den "Anschuldigungen" seiner MA zu konfrontieren für korrekt? Lassen wir die Namensnennung der KollegInnen mal außen vor.
Was das betrifft bleibe ich dabei, dass das nicht Aufgabe eines BR ist! Und in vorgenanntem Sinn war mein Veto gemeint.
Außerdem sieht der § 85 BetrVG nicht vor, dass man Ross und Reiter nicht zu nennen hat, so tatsächlich eine Beschwerde in diesem Sinne eingereicht wurde. Das gilt es sauber abzuklären und die KollegInnen sind über den weiteren Ablauf aufzuklären. Immerhin kann einem AN aus einer berechtigten Beschwerde ein Rechtsanspruch auf Abhilfe entstehen.
Dass man sich als BR etwaigen Streitigkeiten/Differenzen auch anders nähern kann, steht auf einem anderen Blatt Papier. Aber auch dann ist der AG der Ansprechpartner!
19.10.2015 um 10:48 Uhr
Mal aus der Praxis in unserem Unternehmen gesprochen.
Wenn Beschwerden durch die MA dem BR zugetragen werden hören wir uns das an und entscheiden dann gemeinsam mit den entsprechenden Kollegen, wie wir weiter vorgehen. Dabei muss auch festgelegt werden, ob Namen genannt werden dürfen, ob der direkte Kontakt gesucht wird, oder das nur beim nächsten Monatsgespräch thematisiert wird.
Es muss natürlich den Kollegen klar gemacht werden, dass der Erfolg eher überschaubar sein wird, wenn alles anonym bleibt.
Wir definieren unsere Aufgabe eben auch als "Problemlöser". Manchmal ist ein "informelles" Gespräch bei einer Tasse Kaffee aus unserer Sicht hilfreicher, als immer alles über die GL laufen zu lassen.
Wir haben dieses Vorgehen auch mit unserer GL so abgesprochen und hatten das Gefühl, dass die ganz froh waren, so manche Probleme zu lösen, bevor sie eskalieren.
19.10.2015 um 11:10 Uhr
@Hoppel
Ja, ich halte es durchaus für korrekt und legitim, auch so zu verfahren. Wobei ich dieses jetzt nicht unbedingt in der Form eines damit „Konfrontierens“ machen würde. Denn ein BR nimmt hier nicht nur den rechtlichen Status war, sondern ist auch immer Vermittler in der Sache.
Und bevor ich mich hier auf meine rechtliche Schiene zurückziehe und gleich die letzte Instanz in Wallung bringe, also gleich mit Kanonen schieße, kann es auch noch minder schwere Mittel geben, die hier ev. eher zum Erfolg führen könnten und das Gesicht des hiervon betroffenen gegenüber der GL wahrt.
Mache ich das nicht und wende mich gleich an den AG, sollte ich mich auch nicht Wundern, wenn ein Betroffener hier in den Verteidigungsmodus schaltet und entsprechend, wie hier ja geschehen, reagiert.
Ich sehe es sogar als eine grundsätzliche Pflicht eines BR an, so zu verfahren. Mache ich es so, wie von Dir hier dargestellt, darf ich mich auch nicht Wundern, wenn ich nur noch als trockener Sachbearbeiter, der den Bezug zur Basis verloren zu haben scheint, angesehen werde.
Die Namensnennung der Kolleginnen hier außen vor zu lassen, ist auch nicht der richtige Weg. Ist es doch höchstwahrscheinlich das hier ausschlaggebende Kriterium. Ansonsten könnte man doch gleich den 84er bemühen und bräuchte sich nicht über eine dazwischen geschaltete Instanz beklagen.
Der ein oder andere BR sollte sich auch einmal ein paar Gedanken darüber machen, welchen Sinn der 85er eigentlich haben soll, wenn an diesen die gleichen Anforderungen gestellt werden, wie beim 84er. Ist es nicht eher so, dass ein Betroffener gerade deshalb diesen Weg wählt, weil er sich eben nicht div. Konfrontationen aussetzten will? Denn eines sollte auch nicht vergessen werden: Ein Betroffener läuft - je nach Umfang der Beschwerde - immer Gefahr, dann ev. Repressalien ausgesetzt zu sein oder gar seinen Arbeitsplatz zu gefährden. Dem gegenüber hat ein BR hier weit weniger zu befürchten, besitzt er doch gerade deswegen einen erhöhten Kündigungsschutz.
„Was das betrifft bleibe ich dabei, dass das nicht Aufgabe eines BR ist! Und in vorgenanntem Sinn war mein Veto gemeint.“
Wenn das wirklich deine Einstellung ist, stimmt mich das doch einwenig traurig.
„Außerdem sieht der § 85 BetrVG nicht vor, dass man Ross und Reiter nicht zu nennen hat, so tatsächlich eine Beschwerde in diesem Sinne eingereicht wurde. Das gilt es sauber abzuklären und die Kolleginnen sind über den weiteren Ablauf aufzuklären.“
Ja, leider kommt das dabei raus, wenn man sein Handeln nur an dem geschriebenen ausrichtet und das zwischen den Zeilen stehende, oder gar eine Grundrichtung nicht erkennt.
Auch wenn der 85er hier nicht die Nennung von Ross und Reiter verbietet, und sie in bestimmten Fällen sogar notwendig sein wird, beinhaltet sie zumindest für mich, auch einen vertraulichen Status.
D. h., dass die Nennung von Namen erst dann, und auch nur dann erfolgt, wenn dieses zwingend notwendig ist. Einmal davon abgesehen, dass ich damit den Betroffenen aus dem Schussfeld nehme, schränke ich mich auch nicht nur auf die Behandlung der Beschwerde ein, sondern eröffne mir ein Handlungsfeld im Sinne des bereits in der Antwort 4 aufgestellten Umfangs, das mir dann auch das ein oder andere Initiativrecht bescheren kann.
„Immerhin kann einem AN aus einer berechtigten Beschwerde ein Rechtsanspruch auf Abhilfe entstehen.“
Der entsteht oder besteht in jedem Fall, auch bei nicht Nennung des Namens. Auch bei einer Umsetzung aufgrund einer anderen Basis durch den BR würde ihm dieses Recht zuteil, ohne hier selbst in Erscheinung treten zu müssen.
„Dass man sich als BR etwaigen Streitigkeiten/Differenzen auch anders nähern kann, steht auf einem anderen Blatt Papier. Aber auch dann ist der AG der Ansprechpartner!
Natürlich, Wege gibt es viele. Auch ich habe hier nur einen aufgezeigt. Allerdings einen, der meiner Auffassung von BR-Arbeit näher ist, als den von Dir hier dargestellten.
Jetzt bitte nicht falsch verstehen. Aber genau das von Dir hier Aufgezeigte, lässt bei mir den Eindruck entstehen, dass dort jetzt jemand argumentiert, der sich von der Basisarbeit eines BRs bereits entfernt hat und es nur noch auf der Basis des 1 zu 1 Abarbeitens von Gesetzestexten befindet. Das hat in meinen Augen aber nichts mehr mit einer basisbasierenden Betriebsratsarbeit zu tun, sondern gehört dann eher in den reinen Verwaltungsbereich.
Was erwarten denn die uns Wählenden von uns? Doch wohl nicht nur, dass wir den Gesetzestext kennen und ihnen vorbeten können, sondern doch wohl eher, dass wir ihnen bei ihren Problemen helfen und diese zu unserer Sache machen. Ist das nicht auch vom Gesetzgeber so gewollt?
Ich hoffe jetzt inständig, dass Du Dein Betriebsratsamt nicht wirklich so lebst, wie dass hier von Dir dargestellte vermuten lässt, sondern betroffene auch in Deine sie schützende Hände nimmst.
20.10.2015 um 22:07 Uhr
@ Jakarta
Ich glaube kaum, dass FragestellerInnen damit geholfen ist, wenn jeder nur seine persönliche Meinung oder Vorgehensweise mitteilt, die ggf. überhaupt nicht durch BetrVG gedeckt ist.
Daher werde ich in einem solchem Forum Gesetze und Paragraphen auch weiterhin möglichst korrekt abarbeiten!
Wie weit man vom Pfad der Tugend abweicht oder abweichen möchte, soll doch dann jeder BR in einem demokratischen Prozess entscheiden.
20.10.2015 um 23:57 Uhr
@ Hoppel
Wie kommst du auf die Idee, dass ich hier nur meine persönliche Meinung mitteile?
Ich kenne einige Betriebsräte, die genau wie von mir beschrieben verfahren.
Und was bitte soll da nicht durch das BetrVG gedeckt sein?
„Daher werde ich in einem solchem Forum Gesetze und Paragraphen auch weiterhin möglichst korrekt abarbeiten!“
Da spricht ja auch nichts dagegen. Wenn es denn korrekt ist und nicht auch Wichtiges unterschlägt.
Hier weicht auch keiner vom Pfad der Tugend ab, wenn alle einem zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden und man die Mitarbeiter zum Mittelpunkt der Betriebsratsarbeit macht und nicht in einen Beamtenmodus verfällt.
Letztlich soll das aber jeder so halten, wie er es für richtig hält. Ob es dann wirklich so war, werden dann ev. die nächsten Wahlen offenbaren.