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Konzernbetriesrat

G
Gegges
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Ersatzmitglied im GBR in den KBR gewählt werden. Ober können es nur die ständigen Mitglieder werden

1.652011

Community-Antworten (11)

N
NickNeu

09.10.2015 um 17:52 Uhr

Hallöle, nur ordentliche Mitglieder können in den KBR entsandt werden.

Schönes WE

Update: In den Konzernbetriebsrat entsendet jeder Gesamtbetriebsrat zwei seiner Mitglieder - nicht Ersatzmitglieder (oder ein Betriebsrat, wenn keine GBR Struktur vorhanden ist bzw. genauer: vorhanden sein muss).

G
Globus

09.10.2015 um 17:55 Uhr

ich vermute, das war anders gemeint... GBR hat erstmal so ncihts mit dem KBR zu tun... jedes ordentliche BRM der örtlichen Gremien kann in den KBR entsandt werden...

Nachtrag: Ups, sorry, streicht dann mal meine Antwort...

D
Dezibel

09.10.2015 um 17:55 Uhr

Wie soll das denn gehen? Du könntest ja nur im Ersatzfall im GBR dann an einer KBR-Sitzung teilnehmen, wärst also so gut, wie nie erreichbar. Schon diese Art der Frage entzieht sich meinem Verständnis.

G
Gegges

09.10.2015 um 18:06 Uhr

Meine Frage war. Wir sind derzeit sechs Mitglieder im GBR, und nun sollen zwei in den KBR entstand werden. Aber da nun ein Ersatzmitglied der Meinung ist, da könnte ja auch er ln den KBR entsand werden. Oder ist die Entsendung nur von den ordentlichem KBR Mitglieder möglich

G
gironimo

09.10.2015 um 18:24 Uhr

siehe oben - nur "echte" GBR-Mitglieder

D
Dezibel

09.10.2015 um 19:22 Uhr

Wir sind derzeit sechs Mitglieder im GBR Das geht ja nun gar nicht. Wie habt ihr das gemacht? Schon mal ins Gesetz geschaut?

H
Hoppel

09.10.2015 um 19:39 Uhr

@ Dezibel

Schön, dass Du hier rumtönst, was nun gar nicht geht ... Besser hättest DU mal in´s Gesetzbuch geguckt!

Ich erkenne jedenfalls überhaupt nichts, was gegen einen GBR mit sechs Mitgliedern sprechen würde.

D
Dezibel

10.10.2015 um 12:28 Uhr

Du hast recht, aber wenn dann da steht, "wir" sind mit 6 Mitgliedern im GBR, dann klingt das als wenn da 6 BR entsandt wurden. Sorry für das Missverständnis. Unser GBR hat ca 70 Mitglieder, deshalb der falsche Gedankengang.

H
Hoppel

11.10.2015 um 12:49 Uhr

@ Dezibel

"...Unser GBR hat ca 70 Mitglieder, ..."

Dann wird dazu doch bestimmt eine G-BV oder eine tarifvertragliche Regelung existieren oder etwa nicht?

G
Gegges

11.10.2015 um 13:38 Uhr

Hallo, Die Situation ist so: wir sind ein globales Unternemen, mit drei Standorten in Deutschland. Somit besteht unserer GBR mit sechs Mitglieder, aus jedem Standort sind zwei vom BR im GBR. Nun, wird das ganze an eine große Deutsche Firma mit 40 tausend Mitarbeiter verkauft. Da, besteht ein KBR, und da sollen von uns nun welche in KBR. Und daher meine Frage, wer kann da in den KBR

H
Hoppel

11.10.2015 um 15:54 Uhr

@ Gegges

§ 55 BetrVG > In den Konzernbetriebsrat entsendet jeder Gesamtbetriebsrat zwei seiner Mitglieder.

Was ist da so missverständlich? Ersatzmitglieder können grundsätzlich nicht in den KBR entsandt werden. Die könnten ggf. nur im Rahmen einer Vertretungsregelung zum Einsatz kommen; grundsätzlich müssen aber auch KBR Mitglieder im Verhinderungsfall durch ein ordentliches GBR Mitglied vertreten werden.

Kann man übrigens in jeder BetrVG Kommentierung nachlesen.

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