Konzernbetriesrat
Kann ein Ersatzmitglied im GBR in den KBR gewählt werden. Ober können es nur die ständigen Mitglieder werden
Community-Antworten (11)
09.10.2015 um 17:52 Uhr
Hallöle, nur ordentliche Mitglieder können in den KBR entsandt werden.
Schönes WE
Update: In den Konzernbetriebsrat entsendet jeder Gesamtbetriebsrat zwei seiner Mitglieder - nicht Ersatzmitglieder (oder ein Betriebsrat, wenn keine GBR Struktur vorhanden ist bzw. genauer: vorhanden sein muss).
09.10.2015 um 17:55 Uhr
ich vermute, das war anders gemeint... GBR hat erstmal so ncihts mit dem KBR zu tun... jedes ordentliche BRM der örtlichen Gremien kann in den KBR entsandt werden...
Nachtrag: Ups, sorry, streicht dann mal meine Antwort...
09.10.2015 um 17:55 Uhr
Wie soll das denn gehen? Du könntest ja nur im Ersatzfall im GBR dann an einer KBR-Sitzung teilnehmen, wärst also so gut, wie nie erreichbar. Schon diese Art der Frage entzieht sich meinem Verständnis.
09.10.2015 um 18:06 Uhr
Meine Frage war. Wir sind derzeit sechs Mitglieder im GBR, und nun sollen zwei in den KBR entstand werden. Aber da nun ein Ersatzmitglied der Meinung ist, da könnte ja auch er ln den KBR entsand werden. Oder ist die Entsendung nur von den ordentlichem KBR Mitglieder möglich
09.10.2015 um 18:24 Uhr
siehe oben - nur "echte" GBR-Mitglieder
09.10.2015 um 19:22 Uhr
Wir sind derzeit sechs Mitglieder im GBR Das geht ja nun gar nicht. Wie habt ihr das gemacht? Schon mal ins Gesetz geschaut?
09.10.2015 um 19:39 Uhr
@ Dezibel
Schön, dass Du hier rumtönst, was nun gar nicht geht ... Besser hättest DU mal in´s Gesetzbuch geguckt!
Ich erkenne jedenfalls überhaupt nichts, was gegen einen GBR mit sechs Mitgliedern sprechen würde.
10.10.2015 um 12:28 Uhr
Du hast recht, aber wenn dann da steht, "wir" sind mit 6 Mitgliedern im GBR, dann klingt das als wenn da 6 BR entsandt wurden. Sorry für das Missverständnis. Unser GBR hat ca 70 Mitglieder, deshalb der falsche Gedankengang.
11.10.2015 um 12:49 Uhr
@ Dezibel
"...Unser GBR hat ca 70 Mitglieder, ..."
Dann wird dazu doch bestimmt eine G-BV oder eine tarifvertragliche Regelung existieren oder etwa nicht?
11.10.2015 um 13:38 Uhr
Hallo, Die Situation ist so: wir sind ein globales Unternemen, mit drei Standorten in Deutschland. Somit besteht unserer GBR mit sechs Mitglieder, aus jedem Standort sind zwei vom BR im GBR. Nun, wird das ganze an eine große Deutsche Firma mit 40 tausend Mitarbeiter verkauft. Da, besteht ein KBR, und da sollen von uns nun welche in KBR. Und daher meine Frage, wer kann da in den KBR
11.10.2015 um 15:54 Uhr
@ Gegges
§ 55 BetrVG > In den Konzernbetriebsrat entsendet jeder Gesamtbetriebsrat zwei seiner Mitglieder.
Was ist da so missverständlich? Ersatzmitglieder können grundsätzlich nicht in den KBR entsandt werden. Die könnten ggf. nur im Rahmen einer Vertretungsregelung zum Einsatz kommen; grundsätzlich müssen aber auch KBR Mitglieder im Verhinderungsfall durch ein ordentliches GBR Mitglied vertreten werden.
Kann man übrigens in jeder BetrVG Kommentierung nachlesen.