Erstellt am 08.10.2015 um 10:41 Uhr von gironimo
Kenne ich nicht. Was wird denn da geboten: Berzin oder Pommes? Wer ist der Betreiber?
Erstellt am 08.10.2015 um 13:58 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitgeber die Plätze vermietet bleibt vermutlich nur noch wenig Raum für die Mitbestimmung.
Erstellt am 08.10.2015 um 14:54 Uhr von blondy
Bis jetzt haben die MA gratis geparkt, nun möchte der AG eine Schranke aufstellen und jeder muss bezahlen. Ich sehe da wohl eine Mitbestimmung vom BR über die Preise. Oder liege ich da jetzt total daneben?
Erstellt am 08.10.2015 um 15:03 Uhr von Widder
ist der Parkplatz öffentlich oder nur für eure MA.
Erstellt am 08.10.2015 um 15:22 Uhr von blondy
Das Grundstück gehört zu einem Krankenhaus und ist sowohl für MA, Patienten und Besucher zugängig. Was eine Parkplatz für das Publikum kosten wird, ist uns vom BR erstmal egal. Wir möchten gerne einen ordentlichen Preis für die MA erkämpfen.
Erstellt am 08.10.2015 um 15:28 Uhr von Dezibel
In meinem nächsten Leben werde ich Arbeitgeber ...
Erstellt am 08.10.2015 um 15:35 Uhr von gironimo
Kann man ja verstehen. Ich würde mich da auch nicht abhalten lassen - wenngleich ich eine erzwingbare Mitbestimmung nicht direkt sehen kann. Aber eine intensive Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb hilft ja auch oft. In die Mitbestimmung kommt Ihr, wenn der AG unterschiedliche Preise verlangt, weil Ihr da bei den Entgeltgrundsätzen seid.
Natürlich ist auch die Frage, wie man an der Schranke vorbei kommt. Nur mit normalen Ticket oder mit Dauerticket (was ist dann mit den Daten..... also hier eventuell § 87.1.6 BetrVG)
Erstellt am 08.10.2015 um 15:37 Uhr von Pjöööng
Mitbestimmung über die Preise? Ja, möglicherweise ein ganz klein bisschen...
Zuerst könnte man versuchen, den Anspruch auf KOSTENFREIE Überlassung des Parkplatzes per Betrüblicher Übung durchzusetzen. Dem hat allerdings z.B. vor Kurzem das LAG BaWü eine Absage erteilt, zumindest dann, wenn der Arbeitgeber aktuell in den Umbau des Parkplatzes investiert hat.
Dem Tenor dieses Urteils kann man auch entnehmen, dass das LAG vermutlich ebenso ablehnend entschieden hätte, wenn der Arbeitgeber den Parkraum an einen Parkraumbewirtschafter verpachtet hätte.
Kurz gesagt: Den Anspruch aus betrieblicher Übung kann der Arbeitgeber relativ leicht aushebeln.
Man könnte versuchen, eine Art Sozialeinrichtung daraus zu basteln. Dann bestimmt der Arbeitgeber wie viel er insgesamt beisteuert und der BR darf über die Verteilung mitbestimmen. Wenn allerdings der Arbeitgeber von allen AN den gleichen Preis verlangt, dann läuft auch hier die Mitbestimmung ins Leere.