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Toilettenmitbenutzung

H
helferlein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

nach der Arbeitstättenverordnung muss der AG für seine MA eine bestimmte Anzahl Toiletten einrichten. Wir haben 4 x die Woche hohen Kundenkontakt und 2 Besuchertoiletten im EG. Da alle Besucher auch in den ersten Stock müssen um sich anzumelden hat der AG bestimmt das Besucher auch die MA Toilette im ersten Stock mitbenutzen sollen. Für einige aus unserer Kundenklientel ist Sauberkeit und Hygiene ein Fremdwort auch die Symbole für Mann und Frau und der Text in mehreren Sprachen wir nicht von jedem beachtet. Das ganze ist für unsere Kolleginnen und Kollegen zu den Besuchszeiten sehr unangenehm. Hat jemand einen Tipp wie ich als BR rechtlich untermauert, den AG zum handeln bringen kann zusätzlich zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - Fragen der Ordnung des Betriebs

86901

Community-Antworten (1)

G
gironimo

03.03.2015 um 16:38 Uhr

Na wenn es um Hygieneprobleme geht, käme eher der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Frage (auch § 87 BetrVG).

Und wenn es um Verwechslungen von Symbole und damit verbunden um eine Art Belästigung geht, müsste sich halt ein AN beim BR gemäß § 85 BetrVG beschweren.

Wie allerdings die Problemlösung aussehen kann, weiß ich nicht.

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