Wahlvorstandsmandat
D
Dorathea
Nov 2016 bearbeitet
Im letzten Jahr wurde in unserem Betrieb ein Wahlvorstand gewählt, jedoch wurde aus betrieblichen, persönlichen und gesundheitlichen Gründen die Wahl nicht eingeleitet. Gilt dieses Mandat noch in diesem Jahr oder muß ein neuer Wahlvorstand gewählt werden?
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Community-Antworten (3)
G
gironimo
02.03.2015 um 20:46 Uhr
Im Prinzip ist der Wahlvorstand noch im Amt. Aber ist es der richtige?
K
Kölner
02.03.2015 um 21:37 Uhr
Einmal eingesetzt, müsste man im Zweifel ein Gericht bemühen. Der BR kann ihn auf jeden Fall nicht mehr abberufen...
P
Pjöööng
03.03.2015 um 10:34 Uhr
Zitat (Kölner): "Der BR kann ihn auf jeden Fall nicht mehr abberufen..."
Da man vermuten darf, dass es in diesem Betrieb gar keinen Betriebsrta mehr gibt, hast Du damit wohl zu 100% Recht.