Unser AG schickt uns trotz "Ermahnung" in letzter Zeit immer einen Abteilungsleiter zum 74-er Gespräch, der ihn vertreten soll.
Der Abteilungsleiter hat keinerlei Handlungsbefugnis und ist auch kein leitender Angestellter nach § 5 Abs. 4 BetrVG. Er ist AN und wird demzufolge auch durch uns als BR vertreten.
Was können wir tun, um den AG zum 74-er Gespräch zu "zwingen"?
Und gibt es außer den beiden §§ noch andere einschlägige Vorschriften?