Erstellt am 23.01.2015 um 08:01 Uhr von Hartmut
Hab' jetzt keine Literatur zur Hand, aber zunächst mal ist der Ansprechpartner des BR nicht irgend ein Hansel, sondern der Unternehmer. Es darf natürlich auch ein Beauftragter sein, der (ausweislich!) mit entsprechender (Ver)handlungsbefugnis ausgestattet wurde.
Was könnt ihr tun. Zunächst mal den Hansel mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns vor die Tür befördern. Dann den Unternehmer schriftlich auffordern, zukünftig einen kompetenten Verhandlungspartner zu schicken. Macht das erst mal und wartet ab was passiert, dann sehen wir weiter.
Erstellt am 23.01.2015 um 09:15 Uhr von gironimo
Zwingen könntet Ihr ihn über den § 23 Abs. 3 BetrVG, wenn sich der AG beharrlich weigert. Ob es Sinn macht, müsst Ihr überlegen.
Geschickte Öffentlichkeitsarbeit nach dem Motto: "Nix is' mit vertrauensvoller Zusammenarbeit ....." könnte vielleicht auch helfen.