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Kündigingsfrist

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gelbeshaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich habe folgendes Problem;

In einem Ma seinem Arbeitsvertrag steht DICK hervorgehoben 6 Wochen Kündigungsfrist. Aber dadurch das der MA seit 14 Jahren Beschäftigt ist verlängert sich ja sein Kündigungsschutz.Aber jetzt Möchte ER kündigen , somit sollten doch die 6 wochen greifen?! oder? danke schon mal für antwort

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Community-Antworten (9)

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gironimo

22.01.2015 um 16:20 Uhr

Für den AN verlängern sich die Fristen nicht.

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gelbeshaus

22.01.2015 um 16:26 Uhr

das denk ich auch! aber wo steht das genau?

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rolfo

22.01.2015 um 16:43 Uhr

@ gironimo arbeitsvertraglich kann das schon sein dass für den AN die gleiche Frist gilt wie für den AG. § 622 BGB

G
gironimo

22.01.2015 um 16:45 Uhr

§ 622 BGB (oder abweichend davon auch tarifliche Regelungen möglich)

G
gelbeshaus

22.01.2015 um 16:50 Uhr

ABER es wären dann jetzt 6 Monate Kündigungsfrist....wäre das eine Überlanger Kündigungsfrist? Sie würde den AN in seiner persönlichen Entwicklung stören. Zumal er keine leitende position begleitet.

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rolfo

22.01.2015 um 17:05 Uhr

Wenn im Arbeitsvertrag 6 Wochen Kündigungsfrist vereinbart wurden dann gilt das

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Hoppel

22.01.2015 um 20:31 Uhr

Man, man, man ... hier wird ohne Grundlage spekuliert & geantwortet, was das Zeug hält!

Woher will hier irgendjemand wissen, was in diesem AV bzgl. der Kü´fristen konkret geregelt ist??? Oder wieviel AN regelmäßig beschäftigt sind??

@ gelbeshaus

Was steht konkret im AV? Greift ein TV?

BTW ... wenn im AV vereinbart worden ist, dass für den AN gleich lange Kü´fristen wie für den AG gelten, ist das ganz problemlos möglich! Und bei einer Beschäftigungsdauer von 14 Jahren beträgt die gesetzliche Kü´frist für den AG FÜNF Monate zum Monatsende ...

Außerdem könnte es durchaus möglich sein, dass auch der AG eine Kü´frist von nur 6 Wochen einhalten muss. Der Blick in´s Gesetzbuch hilft hier ungemein!

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gelbeshaus

28.01.2015 um 17:46 Uhr

also im AV steht DICK " 6 wo auf den schluss eines Kalendermonats" es gibt noch einen Unterpunkt: soweit der Arbeitnehmer durch den arbeitgeber nur mit einer verlängerten Frist gekündigkt werden kann, gilt diese verlängerte kündigungsfrist auch für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers !! Nur nach neuer Rechtslage wirklich dann beiderseitig 5 monate Kündigungsfrist?!?!? oder gelten 6 wo ?!?!? Es gibt auch nen TV . Die vertragsvassung ist von 1976....

H
Hoppel

28.01.2015 um 21:12 Uhr

@ gelbeshaus

Aktuelle Kündigungsfrist für AG UND AN = FÜNF Monate zum Monatsende

Übrigens war schon am 1.9.1969 im § 622 Abs. 5 BGB zu lesen: "Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf einzelvertraglich keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber."

Bedeutet im Umkehrschluss, dass sich beide Vertragsparteien schon immer darauf einigen konnten, dass eine verlängerte AG Kü´frist auch für den AN greift!

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