W.A.F. LogoSeminare

Arbeitsvertragsinhalt

S
Steffenverdi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Berater,

mein anliegen ist eine Eingruppierung von meiner Arbeitstätigkeit ,wozu es im Tarifvertrag gar keine Gruppe gibt,könnt Ihr mich beraten was zu tun wäre.Dankeschön im vorraus.

1.00802

Community-Antworten (2)

M
Moreno

11.12.2014 um 10:50 Uhr

Na Du wirst doch wohl beim Abschluss des Arbeitsvertrages etwas zum Thema Geld mit dem AG vereinbart haben?

B
brverdi

11.12.2014 um 15:21 Uhr

Wir haben da auch kein anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und somit wird man da eingesetzt wo Mitarbeiter benötigt werden, das alles heist dann Operativer Mitarbeiter ,da gibt es denn einen Lohn, 1992 waren es 7.00 DM, mehr gabs nicht im Wachdienst.Tarifgruppe Seperat. Im Arbeitsvertrag steht Unbefristet eingestellt.Nichts über Tätigkeit die Lt.Dienstanweisung erledigt wird.BR hat somit gar keine handhabe zur Mitbestimmung. Habe ja auch keine Ahnung wie das mit dem Tarifvertrag funktioniert ,kannte es garnicht.

Ihre Antwort