Guten Tag ,hat ein BR Mitglied das während seines Urlaubes aufgrund der Wichtigkeit der Sitzung an der Sitzung teilnimmt Anspruch auf Fahrgeld ? Das die Zeit nicht bezahlt wird ist mir klar weil es ja dann die ehrenamtliche Tätigkeit ist . M.f.G.
Erstellt am 05.12.2014 um 15:35 Uhr von gironimo Wenn es doch Kosten durch die BR-Tätigkeit sind - § 40 BetrVG