Erstellt am 28.11.2014 um 12:24 Uhr von metallica
Ich interpretiere deine Frage mal als Personalplanung §92 BetrVG. Danach hat der AG euch zu unterrichten. Falls es dass nicht ist, müsstest du mal schreiben was du von der Stellenbesetzungsliste erwartest.
Erstellt am 28.11.2014 um 15:51 Uhr von gironimo
ergänzend (wenn es nicht nur um die Personalplanung geht), könnt Ihr natürlich auch immer vom § 80 Abs. 2 BetrVG gebrauch machen
"Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; (...). Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (...)"