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Schulungsbedarfsanalyse

P
pordoi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser BR will vom AG eine Schulungsbedarfsanalyse anfordern. (§96 BetrVG). Hintergrund: Dazu ist eine Personalplanung erforderlich und sobald die gemacht wird muss der BR beteiligt werden. Dies sollte uns Klarheit bringen wohin sich unser Unternehmen die nächsten Jahre entwickeln wird. Hat hier jemand Erfahrung mit: a) Anforderung Schulungsbedarfsanalyse beim AG (Anschreiben) b) Form der Schulungsbedarfsanalyse (auf Bereichsebene? auf Abteilungsebene? oder sogar bis runter zum Team?

Wenn da jemand schon Erfahrung hat, ich bin für jeden Tip dankbar.

Beste Grüße Pordoi

1.17804

Community-Antworten (4)

L
löwin

02.11.2014 um 14:37 Uhr

Bestimmt muss als erstes geklärt werden, was für Finanzen in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen, dann wie ist Abteilung aufgestellt, was passiert die nächsten Jahre in Abteilung z. B. Abgänge, was wird dzf in nächsten Jahren in Abteilung benötigt, dann kann man genaue Weiterbildungen planen. Aber was passiert bis dahin???????

G
gironimo

02.11.2014 um 18:18 Uhr

Sicherlich zielst Du auf § 97 Abs. 2 BetrVG:

"Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllen ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. "

Und davor steht ja der § 90 BetrVG:

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung

  1. (...)
  2. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
  3. der Arbeitsplätze

rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.

So gesehen ist das Anschreiben an den AG recht formlos möglich: Ihr fordert ihn auf, seine Planung darzulegen und mit Euch zu beraten. Könnte mir vorstellen das er sagt: "So etwas haben wir nicht" (Standardantwort).

Ich denke, ein standardisiertes Verfahren, wie Du es Dir vorstellst, dürfte es kaum geben. Da ist schon eine auf den Betrieb zugeschnittene Erhebung notwendig. Ihr solltet in Erwägung ziehen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

P
Pickel

02.11.2014 um 18:41 Uhr

Wie groß seid Ihr? Große Konzerne müssen und werden so etwas haben... Mittelständler nicht, da kommt auf euch die Aussage zu "wir haben keine Pläne" und das Anliegen ist quasi beendet. Bedenkt auch: Pläne sind nur eine Prognose, eine Abweichung kann sehr sehr leicht begründet werden....

P
paula

03.11.2014 um 16:34 Uhr

@pordoi

das was ihr offensichtlich aus der Bildunsbedarfsanalyse ableiten wollt, würde ich mir auf anderen Weg holen: habt ihr einen WA?

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