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Abmahnwesen

P
Pitter
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ich eine Abmahnung entgegennehme, und unter " zur Kenntnis" unterschreibe, gilt dann die Richtigkeit der Abmahnung als bestätigt?

98401

Community-Antworten (1)

M
metallica

27.10.2014 um 14:44 Uhr

Mit "Zur Kenntnis" wird im Normalfall bestätigt, dass du von einem Vorgang erfahren hast. Sachliche Richtigkeit wird üblicherweise so nicht kund getan.

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