Abmahnwesen
P
Pitter
Jan 2018 bearbeitet
Wenn ich eine Abmahnung entgegennehme, und unter " zur Kenntnis" unterschreibe, gilt dann die Richtigkeit der Abmahnung als bestätigt?
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Community-Antworten (1)
M
metallica
27.10.2014 um 14:44 Uhr
Mit "Zur Kenntnis" wird im Normalfall bestätigt, dass du von einem Vorgang erfahren hast. Sachliche Richtigkeit wird üblicherweise so nicht kund getan.