Listenteilung
Hallo, aus der ehemaligen freiwilligen Mitarbeitervertretung stellen sich Kollegen auch zur Wahl. Um möglichst viele in den neuen BR zu bekommen, haben sie sich auf 2 Listen verteilt. Dies ist z.B. daran erkennbar, dass sie gemeinsam (auf einem Wahlplakat und mit einheitlichen Themen) auftreten. Ist so ein Vorgehen zulässig? Ausreichend Stützunterschriften haben die beiden Listen erhalten.
Community-Antworten (7)
10.10.2014 um 12:40 Uhr
Hallo Spandauking, ja das ist zulässig. Und dass sich der AG möglichst viele 'angenehme' Kandidaten wünscht und möglichst wenige 'unangenehme', ist normal. Wenn dir das komisch vorkommt, mache eine dritte Liste auf. Das ist der ganz normale Lauf der Dinge.
09.10.2014 um 20:16 Uhr
warum sollte das nicht zulässig sein?
09.10.2014 um 22:28 Uhr
Na vor allem stößt es sauer auf, dass die Idee zu 2 Listen vom Management kommt, offenbar um so viel wie möglich "genehme" BR-Mitglieder zu bekommen.
10.10.2014 um 00:16 Uhr
Wenn der AG die nicht weiter aktiv unterstützt ist auch das erlaubt
10.10.2014 um 02:10 Uhr
Warum sollten auf diese Artund Weise mehr Sitze zerringen sein?
10.10.2014 um 08:43 Uhr
IHR entscheidet doch, welche Liste euch genehm ist. Ich gehe mal davon aus, dass das nicht die zwei einzigen Listen sind? Wenn doch, dann beklagt euch nicht!
10.10.2014 um 15:06 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Ja, wir haben noch weitere Listen und ich bin mir inzwischen auch nicht mehr sicher, ob sie sich damit nicht ´nen Bärendienst erwiesen haben. Wir werden es am Mittwoch ja sehen.