Seminarverzögerung
Seit einem haben Jahr verzögert mein Chef die Teilnahme an den Grundseminaren, obwohl der BR verschiedene Vorschläge mit unterschiedlichen Kosten unterbreitet hat. Die Frage: Wie lange kann ein Chef den BR hinhalten und wie kann der BR die Grundschulungen einfordern?
Community-Antworten (7)
25.09.2014 um 19:56 Uhr
So lang wie ihr euch das gefallen lasst
25.09.2014 um 20:27 Uhr
Das ist halt das falsche Denken von neuen Betriebsräten die meinen sie müssen den Chef fragen ob sie ein Seminar besuchen dürfen :-)
25.09.2014 um 20:27 Uhr
Ihr beschließt (mit ein wenig Zeit für die Auseinandersetzung) die Teilnahme am Semniar und gebt dem Chef den Beschluss. Und wenn er wieder zickt, beschließt Ihr die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts mit Erfahrung im Betriebsverfassungsrecht, der Euch Eure Handlungsmöglichkeiten aufzeigen soll. Auch diesen Beschluss gebt Ihr natürlich Eurem Chef. Wenn er lernfähig ist, lässt er Euch spätestens jetzt ziehen. Sonst wird's für ihn/für seinen Laden teuer. Aber das erklärt Euch dann Euer Rechtsanwalt...
25.09.2014 um 20:56 Uhr
Verweist auf Paragraph 87. Wenn er sich weigert dann auf 78 und 119 verweisen. Er macht sich im Endeffekt strafbar, wenn er die Arbeit der BR Mitglieder behindert.
25.09.2014 um 21:47 Uhr
@castaneda oder so ähnlich :-) der Pargraf 37 BetrVG regelt die Teilnahme für Betriebsräte an Seminare und gibt genügend Möglichkeiten diese auch durchzusetzen.
25.09.2014 um 22:45 Uhr
Sorry. Schreibfehler.
26.09.2014 um 10:23 Uhr
Guten Morgen, wie hier schon erwähnt beschließt ihr in der BR-Sitzung die Seminarteilnahme. Dieses TEILT ihr den AG mit. Der Arbeitgeber kann jetzt zicken wie er will, sollte es ihn nicht paasen muss er den Weg zur Einigungsstelle gehen. Auch dort wird er bei Grundseminaren schlechte Karten haben, den es gibt ein Urteil vom BAG vom 16.10.86 - 6 ABR 14/18, was zu Grundseminaren eindeutig Stellung bezieht.