Erstellt am 25.09.2014 um 17:56 Uhr von ganther
So lang wie ihr euch das gefallen lasst
Erstellt am 25.09.2014 um 18:27 Uhr von Moreno
Das ist halt das falsche Denken von neuen Betriebsräten die meinen sie müssen den Chef fragen ob sie ein Seminar besuchen dürfen :-)
Erstellt am 25.09.2014 um 18:27 Uhr von AlterMann
Ihr beschließt (mit ein wenig Zeit für die Auseinandersetzung) die Teilnahme am Semniar und gebt dem Chef den Beschluss. Und wenn er wieder zickt, beschließt Ihr die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts mit Erfahrung im Betriebsverfassungsrecht, der Euch Eure Handlungsmöglichkeiten aufzeigen soll. Auch diesen Beschluss gebt Ihr natürlich Eurem Chef. Wenn er lernfähig ist, lässt er Euch spätestens jetzt ziehen. Sonst wird's für ihn/für seinen Laden teuer. Aber das erklärt Euch dann Euer Rechtsanwalt...
Erstellt am 25.09.2014 um 18:56 Uhr von Castaneda
Verweist auf Paragraph 87. Wenn er sich weigert dann auf 78 und 119 verweisen. Er macht sich im Endeffekt strafbar, wenn er die Arbeit der BR Mitglieder behindert.
Erstellt am 25.09.2014 um 19:47 Uhr von Moreno
@castaneda oder so ähnlich :-) der Pargraf 37 BetrVG regelt die Teilnahme für Betriebsräte an Seminare und gibt genügend Möglichkeiten diese auch durchzusetzen.
Erstellt am 25.09.2014 um 20:45 Uhr von Castaneda
Erstellt am 26.09.2014 um 08:23 Uhr von willywucher
Guten Morgen,
wie hier schon erwähnt beschließt ihr in der BR-Sitzung die Seminarteilnahme. Dieses TEILT ihr den AG mit. Der Arbeitgeber kann jetzt zicken wie er will, sollte es ihn nicht paasen muss er den Weg zur Einigungsstelle gehen. Auch dort wird er bei Grundseminaren schlechte Karten haben, den es gibt ein Urteil vom BAG vom 16.10.86 - 6 ABR 14/18, was zu Grundseminaren eindeutig Stellung bezieht.