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Kassiertätigkeiten

J
jungemaus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben ein Problem: Haben im Juni neu konstituiert, der Vorsitzende ist der gleiche, Kassier und Stv. sowie Schriftführer sind neu. Die Kassaprüfung ist bis dato noch nicht durchgeführt und den neuen Kassier nicht übergeben.

Es stellte sich heraus, dass der Vorsitzende, all Kontokarten hat, bei Einnahmen von Feiern oder Getränkeautomaten macht der Vorsitzende die Abrechnung alleine. Man weiss auch nicht die letztgültigen Stand. Den Termin der Kassaprüfung durch die AK hat er bereits 2x verschoben. Einige vermuten, dass er viel Geld in den letzten 4 Jahren abgezweigt hat (hat auch einen Privatkonkurs), keiner tut jedoch was dagegen.

Ich bin neu im BR, aber ich habe Zweifel, dass die Kassatätigkeit alles rechtens ist, was kann ich tun? Auf meine Fragen, meint er es ist alles ok, Wenn ich jedoch sage ich will das Kassabuch sehen oder Abrechnungen sehen, weicht er aus oder ist im KR oder Urlaub.

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Community-Antworten (4)

D
Dezibel

20.08.2014 um 23:17 Uhr

Wow, ein Betriebsrat mit Kassierer. Ist das geil! Und der nimmt sich die Einnahmen aus dem Getränkeautomaten und Feiern?, wie auch immer und hat mehrere Konten ... Was seid ihr denn für ein Karnevalsverein? Sei froh, wenn hier kein Staatsanwalt mitliest, das gäbe ein lustiges Ende-Saufen.

Kassaprüfung durch die AK Was ist AK? Noch eine strafbewehrte Vereinigung?

M
metallica

20.08.2014 um 23:22 Uhr

Jungemaus ist scheinbar aus Österreich, AK steht vermutlich für Arbeiterkammer. Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz unterscheidet sich vom BetrVG u.a. in der Möglichkeit der Finanzierung (Betriebsratsumlage).

Jungemaus, in Deutschland ist es für Betriebsräte regelmäßig nicht möglich Konten zu führen, Dezibel meint das nicht so.

Edit: Unterschlagung ist vermutlich auch in AUT eine Straftat. Fasst einen Beschluss zur Einsichtnahme, notfalls unter Abwahl des BRV mit kurzer Fristsetzung für ihn zur Herausgabe der Unterlagen. Dokumentiert so viel wie irgend möglich, auch Gedächtnisprotokolle, u.ä. Falls alles nichts nützt, kann eigentlich nur die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft helfen. Weder BR noch AG haben die Handhabe um die Herausgabe zu erzwingen.

G
gironimo

21.08.2014 um 10:05 Uhr

so ist es. Die Frage kann sich jedenfalls nicht auf das deutsche BetrVG beziehen.

D
Dezibel

21.08.2014 um 13:56 Uhr

Jetzt ist Sense. Noch heute schick ich die Glaskugel zurück!

Sorry, aber das konnte ich nicht wissen. Wäre ja auch zu lustig in D, wenn das so möglich wäre. Ich glaube auch nicht, dass der TE hier eine ausführliche Antwort bekommen wird. Nichts für ungut ...

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