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Arbeitszeitauslastung

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zuckertuete
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute , ist es die Aufgabe des Betriebsrates den Arbeitgeber zu informieren, wenn sich ein Arbeitnehmer wegen Nichtauslastung einer Werkzeugmaschine (Nachtschicht herumgesessen und mit Handy gespiel) über einen anderen Arbeitnehmer beim Betriebsrat beschwert.

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Community-Antworten (5)

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gironimo

25.06.2014 um 11:13 Uhr

Nein, das sehe ich nicht so. Ihr solltet aber mit beiden Arbeitnehmern sprechen und versuchen die Wogen zu glätten.

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zuckertuete

25.06.2014 um 11:19 Uhr

Auch,wenn die Arbeitsleistung gleich null war ?

G
gironimo

25.06.2014 um 11:23 Uhr

Wenn doch keine Arbeit da ist. Der Arbeitgeber ist im Annahmeverzug.

Grundsätzlich muss sich der AN nicht selbst die Arbeit suchen. Er ist ja da und arbeitsbereit - es liegt am Arbeitgeber, die Arbeitsleistung anzunehmen.

Wenn die Arbeit falsch eingeteilt ist - also der eine arbeitet und der andere sitzt herum, stimmt etwas mit der Führung nicht.

P
Pjöööng

25.06.2014 um 11:29 Uhr

Hmmm § 85 (1) BetrVG...

Wenn der andere AN eine offizielle Beschwerde eingereicht hat, dann hat er auch einen Anspruch dass der BR über die Berechtigung der Beschwerde berät und beschließt.

Falls der BR die Beschwerde für berechtigt hält, so ist er verpflichtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe zu drängen.

S
seesee

25.06.2014 um 21:06 Uhr

Ich würde als BR nicht den Herumsitzer beim Chef anschwärzen, sondern den Chef hinsichtlich der Nichtauslastung der Maschine ansprechen. Verschwendung kann nicht im Interesse von BR oder GF liegen.

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