Arbeitszeitauslastung
Hallo Leute , ist es die Aufgabe des Betriebsrates den Arbeitgeber zu informieren, wenn sich ein Arbeitnehmer wegen Nichtauslastung einer Werkzeugmaschine (Nachtschicht herumgesessen und mit Handy gespiel) über einen anderen Arbeitnehmer beim Betriebsrat beschwert.
Community-Antworten (5)
25.06.2014 um 11:13 Uhr
Nein, das sehe ich nicht so. Ihr solltet aber mit beiden Arbeitnehmern sprechen und versuchen die Wogen zu glätten.
25.06.2014 um 11:19 Uhr
Auch,wenn die Arbeitsleistung gleich null war ?
25.06.2014 um 11:23 Uhr
Wenn doch keine Arbeit da ist. Der Arbeitgeber ist im Annahmeverzug.
Grundsätzlich muss sich der AN nicht selbst die Arbeit suchen. Er ist ja da und arbeitsbereit - es liegt am Arbeitgeber, die Arbeitsleistung anzunehmen.
Wenn die Arbeit falsch eingeteilt ist - also der eine arbeitet und der andere sitzt herum, stimmt etwas mit der Führung nicht.
25.06.2014 um 11:29 Uhr
Hmmm § 85 (1) BetrVG...
Wenn der andere AN eine offizielle Beschwerde eingereicht hat, dann hat er auch einen Anspruch dass der BR über die Berechtigung der Beschwerde berät und beschließt.
Falls der BR die Beschwerde für berechtigt hält, so ist er verpflichtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe zu drängen.
25.06.2014 um 21:06 Uhr
Ich würde als BR nicht den Herumsitzer beim Chef anschwärzen, sondern den Chef hinsichtlich der Nichtauslastung der Maschine ansprechen. Verschwendung kann nicht im Interesse von BR oder GF liegen.