Erstellt am 16.05.2014 um 10:57 Uhr von lurchi
Zitat:"Der Tag des Wahlausschreibens ist der Stichtag um die Anzahl der in der Regel Beschäftigten im Betrieb festzustellen."
Siehe hierzu auch
http://www.dgb.de/themen/++co++042d5c2e-2f5d-11e3-8487-00188b4dc422
Es ändert sich also für Euch nichts, es bleibt bei 7 Sitzen, wenn diese im Wahlausschreiben stehen.
Erstellt am 16.05.2014 um 11:48 Uhr von Hörselgau
Hallo,
es bleibt bei 7 Sitzen.
Erstellt am 16.05.2014 um 13:28 Uhr von Erdenbürger
Ihr könnt ja die Wahlen durchführen und alle gewählte Mitglieder nehmen die Wahl nicht an, wenn es dann nicht genug Ersatzmitglieder gibt müsstet ihr neu Wählen! Da ihr dann über 200 Mitarbeiter seid, könnt ihr 9 Mitglieder wählen. Wäre zwar frech aber legitim.
Erstellt am 18.05.2014 um 15:34 Uhr von Hoppel
@ Erdenbürger
Dein Vorschlag hat einen ganz gewaltigen Haken ...
Erklärt ein gewähltes BRM innerhalb der gesetzl. Frist die Nichtannahme der Wahl, rückt dafür ein Kandidat mit der nächst höheren Stimmenzahl nach.
Und wenn letztendlich nur zwei BRM die Wahl annehmen, gibt es in diesem Betrieb künftig einen einköpfigen BR mit einem Ersatzmitglied!!