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Mitarbeiterbeschwerden

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PaulBreitner
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

wir haben einen neuen Chef bekommen. Bisher haben wir alle Themen und Beschwerden direkt geklärt bzw. haben die Leute also Verursacher angesprochen. Wir sind also nicht zum Arbeitgeber gegangen um für Abhilfe zu sorgen sondern haben dies auf den kleine Dienstweg erledigt.

Das stört den eneunen Chef sehr. Er hat uns gesagt, dass er der Arbeitgeber vorort ist und nur er für Abhilfe sorgen kann, und wir sollen mit allen Themn direkt und jederzeit zu ihm kommen. So würde es der Gesetzgeber vorschreiben, wenn wir nicht mitspielen würden wir uns gesetzwidrig verhalten. Zudem wäre das Klären auf dem kleinen Dienstweg keine Betriebsratsarbeit, weil wir das mit Ihm machen sollen.

Wie sind eure Meinungen und Ratschläge?

Liebsten Gruss PaulBreitner

91203

Community-Antworten (3)

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gironimo

25.04.2014 um 11:39 Uhr

Wenn man sich einer Beschwerde nähert, muss man auch den Sachverhalt klären. Wenn sich bei der Klärung das Problem schon löst, weil vielleicht nur Missverständnisse oder unbedachtes Handeln die Ursache waren, hat sich die Beschwerde vielleicht schon erledigt, bevor es zu dem eigentlichen "Beschwerdeverfahren" kommt.

Es ist dem BR unbenommen, mit allen AN zu sprechen, die zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören. Und dazu gehören auch alle Führungskräfte, die nicht leitende Angestellte sind (selbst mit denen muss der BR reden können).

Ich würde also Euren Chef an dieser Stelle abblitzen lassen.

Wenn er sich allerdings darum bemüht, Führungsschwächen im Haus zu beseitigen, solltet Ihr ihn darin bestärken. Darum wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn Ihr bei den Beschwerdevorgängen nach den Ursachen schaut und daraus Schlussfolgerungen zieht, über die Ihr dann mit dem Chef reden solltet. Also z.B. ein Thema für das Monatsgespräch.

Also z.B. mangelt es an Führungskompetenz; sind Vorgesetzte nicht ausreichend geschult; fehlt es an klaren Grundsätzen des AG über die Erwartung wie im Haus geführt wird; stinkt der Fisch vom Kopf ..... usw.).

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PaulBreitner

25.04.2014 um 13:11 Uhr

Entschuldigung... Aber Asche über mein Haupt wegen meiner Unwissenheit. Was regelt der Gesetzgeber wegen Beschwerden.

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Pjöööng

25.04.2014 um 13:23 Uhr

Ich denke, die Wahrheit liegt hier irgendwo in der Mitte.

Der Arbeitgeber hat für bestimmte Dinge Sorge zu tragen und dies kann er eigentlich nur, wenn er von Mißständen auch erfährt. Siehe hierzu z.B. § 12 AGG.

Auf der anderen Seite muss nicht aus jeder Mücke gleich ein Elefant gemacht werden. Hat z.B. ein AN an seinem Arbeitsplatz ein Bild hängen, dass von einzelnen Kollegen als provozierend empfunden wird und kann man auf dem kleinen Dienstweg dafür sorgen, dass das Problem ausgeräumt wird, warum nicht? Da wird auch der Arbeitgeber wenig gegen sagen können.

Vielleicht ist es in der Tat eine gute Idee, diese Fälle anonymisiert im Monatsgespräch zu thematisieren um dann gemeinsam zu besprechen, ob von Arbeitgeberseite etwas unternommen werden sollte.

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