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Wahlwerbekosten

D
dabua
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Listenwahl und der AG trägt die Wahlwerbekosten nur (s) einer Liste ? Was tun?

1.10703

Community-Antworten (3)

W
Widder

01.04.2014 um 16:09 Uhr

Der AG trägt die Kosten der Wahl, NICHT für die Wahlwerbung.

O
ohnewissen

01.04.2014 um 16:55 Uhr

Als Wahlvorstand: Dem AG dringend anweisen dies zu unterlassen. "Niemand darf die Wahl (...) durch Gewährung ... von Vorteilen beeinflussen." (§20 (2)BetrVG . Als nicht WV: Dem WV darauf ansprechen und um Unterlassung bitten. Ansonsten könnte man eine Wahlanfechtung ins Auge ziehen. (Ob man in der Praxis soweit gehen muss kannst nur Du/Ihr entscheiden.)

Wenn der AG weiterhin die "Werbekosten" (wie sehen die aus? Nimmt der AG Geld in die Hand oder darf die Liste kostenlos Drucker, Papier, Kopierer usw. benutzen?) übernehmen möchte, dann bitte für alle.

G
gironimo

01.04.2014 um 17:55 Uhr

Ich würde den AG auffordern, auch die Kostern der anderen Liste(n) zu übernehmen und ihn auffordern, die unzulässige Einflußnahme zu unterlassen.

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