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Funkgeräte

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, guten morgen!

Meine Frage ,

Wir haben seit letzter Woche Funkgeräte bekommen damit wir Kollegen schneller erreichen. Die stehen nun bei uns am Arbeitsplatz , Ist eine Idee von einer Kollegin.

Müssen wir vom b r hier zustimmen?

Finde nichts darüber . Kann man mit diesen Dingern auch Gespräche abhören? Wer kennt sich aus.

Danke

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Community-Antworten (4)

H
Hartmut

10.03.2014 um 08:56 Uhr

Hallo Teufel, das mit dem Abhören lässt sich nur klären, wenn du genau sagst, was das für Teile sind. Vielleicht kennt sich dann ein Forumsmitglied aus damit.

Zur Zustimmung - Wenn die Dinger zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle geeignet sind (es reicht, wenn sie dazu geeignet sind, sie müssen nicht dazu eingesetzt werden) dann ist der BR in der Mitbestimmung. Aber auch sonst kann man's ja mal versuchen. ;)

T
Teufel

10.03.2014 um 09:04 Uhr

Gut da muss ich erst aufschreiben was für ein Fabrikat diese Dinger haben.

G
gironimo

10.03.2014 um 09:17 Uhr

Ich würde auf jedem Fall davon ausgehen, dass die Geräte der Mitbestimmung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegen. Es reicht ja, wenn die Geräte dazu geeignet sind.

Ihr solltet daher unbedingt von Eurem Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG gebrauch manchen und den AG auffordern, Euch über die technischen Dinge wie auch über den Einsatz der Geräte umfassend zu unterrichten.

B
betriebsratten

10.03.2014 um 16:01 Uhr

Mal zur Praxis-Verhaltenskontrolle wäre schon wenn einer fragt: Wo sind sie denn grade ? Nur falls das angezweifelt wird :-)

Und falls es die betriebliche Organisation berührt habt Ihr noch einen Hebel Gruss von den Betriebsratten

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