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Amtzeit BR

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Erlemaga
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Profis!! Eine Frage auf die ich jetzt so viele Antworten gelesen habe, sodass ich jetzt erfolgreich verwirrt bin. Wann endet die Amtszeit des Br , wenn er ausser der Reihe gewählt wurde?? Ende Mai? ??? Mit verkündetem Wahlergebnis? ?? Hab ein Urteil gefunden (Bag 28.9.83 7.AZR 266/82) das sagt mit verkünden des Wahlergebnisses......gibt's da was aktuelleres? ?? Ich würde es ja begrüßebegrüßen, wenn es so ist.....

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Community-Antworten (7)

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Kölner

23.02.2014 um 22:44 Uhr

Mit verkünden des endgültigen Wahlergebnisses. Jau. Das ist so.

E
Erlemaga

23.02.2014 um 22:48 Uhr

Unsere Wahl ist etwas vorgezogen. ..genaugenommen läuft sie gerade. ..(hab ich eben vergessen zu erwähnen. .sorry) Gilt das dann auch Kölner? ?????

K
Kölner

23.02.2014 um 22:54 Uhr

Jawoll ja...

E
Erlemaga

23.02.2014 um 23:07 Uhr

Tja dann muss ich jetzt Uberzeugungsarbeit leisten , dass wir schon ab März und nicht erst ab Mai einen neuen Br haben... Manchmal nicht so leicht....

Dankeschön

W
WolfgangP

24.02.2014 um 17:40 Uhr

Hallo, Der BR ist auch dann zum regulären Termin neu zu wählen, wenn der vorherige außer der Reihe gewählt wurde - es sei denn, er ist weniger als ein Jahr im Amt, wurde also nach dem 31.5.2013 gewählt. Die Amtszeit des alten BR endet, sobald der neue sich konstituiert hat. Das muss er spätestens 7 Tage nach Feststellung des Wahlergebnisses, der Wahlvorstand lädt zur konstituierenden Sitzung ein.

K
Kölner

24.02.2014 um 17:44 Uhr

Nicht so schnell. Der WV ist nur verpflichtet, 7 Tage nach Ende der Wahl einzuladen aber nicht die Sitzung innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl stattfinden zu lassen. Außerdem ist deine Antwort für diesen Fall unerheblich.

P
Pjöööng

24.02.2014 um 17:47 Uhr

Zitat (WolfgangP): "es sei denn, er ist weniger als ein Jahr im Amt, wurde also nach dem 31.5.2013 gewählt."

Falsch! ... nach dem 28.02.2013 ...

Zitat (WolfgangP): "Die Amtszeit des alten BR endet, sobald der neue sich konstituiert hat."

Falsch! Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist der maßgebliche Termin!

Zitat (WolfgangP): "Das muss er spätestens 7 Tage nach Feststellung des Wahlergebnisses,"

Falsch! Es muss lediglich innerhalb von 7 Tagen eingeladen werden.

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