Ich habe den WV darauf aufmerksam gemacht, nun mehrmals, das bei uns die Leihmonteure Wahlrecht haben da über 3 Monate im Betrieb oder sie bleiben 3 Monate und länger.

Der Wahlvorstand hat leider keine Schulung gemacht und hat den BR noch einmal gefragt, dieser teilte erneut mit das diese kein Wahlrecht haben da sie Verträge mit den Leihfirmen hätten die dieses nicht zulassen.
Diese Leiharbeiter stammen aus Leihfirmen die von denen bezahlt werden.
Die Leihfirmen rechnen mit uns ab.
Die Leihmonteure stammen eindeutig aus Leihfirmen die mit Werksverträgen nix zu tun haben.

Ich stehe nun da wie blöd. Ich weiß nicht warum die so mit den Scheuklappen herumlaufen.

§ 7 und 8 sagen doch viel aus , können die nicht lesen??

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Ein anderes Thema Jugendvertretung.
Wer beschließt einen Seminarbesuch einen Mitgliedes im der Jugendvertretung ?