Listenzugehörigkeit
Bei uns ist im März Betriebsratswahl. Es gab bis kurz vor Abgabeschluß nur eine Liste dann wurden noch 2 Listen eingereicht unter anderem mit Leuten die schon auf der ersten Liste standen. Kann man so mir nix dir nix einfach so die Listenzugehörigkeit wechseln? Für mich übel denn ich war im Urlaub und stehe jetzt auf der verbliebenen nicht Chancenreichen ersten Liste
Community-Antworten (3)
27.01.2014 um 20:57 Uhr
Hallo, der wahlvorstand fordert die kandidaten schriftlich auf sich für eine liste zu entscheiden.
§ 6 Abs.5 WO
MFG
27.01.2014 um 21:37 Uhr
....ja, willkommen in der Realität. Dieses ist oft eine Art eine andere Liste ggf nicht mehr so interessant zu machen. Man kennt die Kandidaten der anderen Liste und weiß aber, dass man Interessante Kandidaten "abwerben" kann. Der WV fordert diese dann auf sich für eine Liste zu erklären. Doch der Listenführer der zweiten Liste ist sich sicher, dass die Kandidaten sich für seine, die zweite Liste entscheiden. Ergennis, der ersten Liste fehlen dann interessante Kandidaten.
Ach ja, gleiches macht man teils auch mit Stützunterschriften. Wenn man also weiß dass eine Liste nur knapp die notwendige Anzahl an Stützunterschriften hat, holt man siche Doppelunterschriften auch in dem Wissen dass der WV die Stützer auffordert eine zurückzunehmen
28.01.2014 um 10:53 Uhr
Wenn der eine oder andere weg fällt, steigst Du vielleicht in der Liste weiter nach oben.
Ansonsten gilt es jetzt für Euch, intensive Werbung zu betreiben.
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