Erstellt am 20.01.2014 um 19:53 Uhr von schmitti
Ein BRM darf notfalls eine Schicht bezahlt früher verlassen um erholt an der Sitzung teilnehmen zu können. Ruhezeit von 6 Std. zB stehen Gerichte zu. Aber für Mandatszeiten gilt das ArbZG nicht!!
Erstellt am 20.01.2014 um 19:57 Uhr von BloodyBeginner
Wir arbeiten auch fast ausschliesslich 6 Tage (2F,2S,2N) dann 3 Tage frei auf 35 Stunden Basis. Wir haben 28 Tage Urlaub plus 3 Tage extra Urlaub für Vollkontifahrweise (Manteltarifvertrag IGBCE).
Wir haben wöchentliche BR Sitzunge, die minimum 2 bis ca. 5 Stunden dauern.
Wenn ich aus der Nachtschicht komme habe ich noch ca. 5 Stunden schlafen bis die BR Sitzung beginnt. Für mich persönlich ausreichend.
Erstellt am 20.01.2014 um 22:27 Uhr von Tommyh
Ja bei uns ist auch dass Problem das einige Br Mitglieder aus der Nachtschicht kommen und halb einschlafen aber in Betrieben wo alle Mitarbeiter verschiedene Arbeitszeiten haben wirds wohl nicht anders gehen. Wie schon geschrieben Arbeitszeitgesetz zählt bei Betriebsratsarbeit nicht.
Zu Deiner Frage nach dem Urlaub da gibt es keine pauschale Antwort der Mindesturlaub ist 24 Werktage mehr Tage kannst Du bekommen wenn es im Arbeitsvertrag oder Tarif steht oder Dein Chef ein lieber Mensch ist . ;-)