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Kündigungsanhöhrung

K
Krebsboy
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat die Anhörung zur Kündigung den betroffenen übergeben und wollte eine Empfangsbestätigung. Ist das Rechtens?

Danke im voraus

1.06607

Community-Antworten (7)

K
Kölner

12.01.2014 um 00:00 Uhr

Ja, das geht. Allerdings übergibt der Chef dem Betroffenen die Kündigung und nicht die Anhörung.

W
wischwasch

12.01.2014 um 08:56 Uhr

vielleicht meinst Du auch den Widerspruch des BR.

§ 102 Abs. 4 BetrVG: (4) Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat nach Absatz 3 der Kündigung widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.

Und das er das bestätigt haben will - warum nicht.

H
Hartmut

12.01.2014 um 09:43 Uhr

Moment, moment ... wir wissen ja gar nicht, ob es in dem Betrieb einen BR gibt.

Aber mal angenommen, es gibt einen, dann sind die Betroffenen (zum Empfang der Anhörung) der BR, nicht der Mitarbeiter. Denn eine ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Also was denn nun, Krebsboy?

O
Oblatixx

12.01.2014 um 09:52 Uhr

@Hartmut BR sollte es schon geben, wenn es eine Anhörung gab ... Aber wahrscheinlich wurden ein paar Begriffe verwchselt.

H
Hartmut

12.01.2014 um 11:42 Uhr

Oops, richtig. Danke Oblatix.

Also dann ist mein Rat an den Betroffenen: Anhörung entgegennehmen, ahnungslos stellen, dankend quittieren. Die Anhörung erreicht somit nie den BR, findet folglich nie statt, Kündigung folglich unwirksam. Ende.

K
Krebsboy

12.01.2014 um 12:46 Uhr

Hallo,erstmal danke für die antworten. Ja es gibt ein BR, der BR hat eine Anhörung zu einer fristlosen Kündigung bekommen. Diese Anhörung wurde aber auch dem betroffenden überreicht die er dann quittieren sollte. Aber ist es nicht so das die Anhörung nur der BR bekommt und nicht die Person um die es geht. Danke und Grüße an alle

H
Hoppel

12.01.2014 um 12:49 Uhr

@ Hartmut

Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass ein AG in einem Betrieb mit BR einem zu kündigenden AN Unterlagen zur Anhörung des BR übergibt, ohne den BR beteiligt zu haben oder zu beteiligen. Hier wurden doch ganz offensichtlich nur Begrifflichkeiten falsch benutzt.

@ Krebsboy

Bevor hier das große Rätselraten weiter geht, klär uns doch bitte auf, was dem AN überreicht wurde und was er quittieren sollte.

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