Konsultationsverfahren
Hab noch eine Frage: Reicht es für das Konsultationverfahren nach 17 KSchG aus, dass der BR schriftlich bekundet, dass das Konsultationsverfahren durchgeführt wurde? Auch, wenn das tatsächlich nicht der Fakl war?
Community-Antworten (3)
07.12.2013 um 18:29 Uhr
Wo kein Kläger da kein Richter - ich würde mich darauf aber nicht verlassen.
Warum sollte der BR etwas Bekunden, was er nicht gemacht hat. Man kann doch (auch als Arbeitnehmer) davon ausgehen, dass der BR seine Hausaufgaben macht.
08.12.2013 um 11:46 Uhr
Ich würde ja mal das Merkblatt 5 SEHR aufmerksam lesen ...
08.12.2013 um 12:28 Uhr
http://www.bag-urteil.com/schlagwort/konsultationsverfahren/
als betriebsrat würde ich mich da nicht in die nesseln setzen. hast du abs 3 des § 17 kündigungsschutzgesetz schon mal gelesen? was hat der betriebsrat davon, für den arbeitgeber zu lügen?