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Konsultationsverfahren

F
Fitting
Jan 2018 bearbeitet

Hab noch eine Frage: Reicht es für das Konsultationverfahren nach 17 KSchG aus, dass der BR schriftlich bekundet, dass das Konsultationsverfahren durchgeführt wurde? Auch, wenn das tatsächlich nicht der Fakl war?

1.01203

Community-Antworten (3)

G
gironimo

07.12.2013 um 18:29 Uhr

Wo kein Kläger da kein Richter - ich würde mich darauf aber nicht verlassen.

Warum sollte der BR etwas Bekunden, was er nicht gemacht hat. Man kann doch (auch als Arbeitnehmer) davon ausgehen, dass der BR seine Hausaufgaben macht.

H
Hoppel

08.12.2013 um 11:46 Uhr

N
Nubbel

08.12.2013 um 12:28 Uhr

http://www.bag-urteil.com/schlagwort/konsultationsverfahren/

als betriebsrat würde ich mich da nicht in die nesseln setzen. hast du abs 3 des § 17 kündigungsschutzgesetz schon mal gelesen? was hat der betriebsrat davon, für den arbeitgeber zu lügen?

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