Erstellt am 18.09.2013 um 18:02 Uhr von Watschenbaum
was gibt es zu dem Thema bei euch für Vereinbarungen ?
welcher Art waren die Vorschläge?
zudem empfehle ich mal einen Blick in das Arbeitnehmererfindungsgesetz zu werfen
§ 1 Anwendungsbereich
Diesem Gesetz unterliegen die Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten.
Erstellt am 18.09.2013 um 23:29 Uhr von AlterMann
Hallo Boehri,
Du schreibst leider nicht, welche Rechte er denn haben könnte.
Habt ihr eine BV oder irgendein Papier zum Thema Verbesserungsvorschläge? Sind dort Prämien und Fristen benannt? Dann erschließt sich die Antwort aus dieser Regelung.
Ansonsten s.o. den Tipp von Watschenbaum.
Erstellt am 19.09.2013 um 09:52 Uhr von gironimo
Die Kollegen schreiben es ja schon. Das Beste wäre, wenn Ihr eine BV zu diesem Thema hättet. Es besteht ja eine Mitbestimmung über den § 87 BetrVG. Wenn nicht solltet Ihr unbedingt eine erarbeiten.
Ganz allgemein ist es aber so, dass Verbesserungsvorschläge dann prämiert werden, wenn sie angenommen und umgesetzt werden. Dabei ist es unerheblich, wann der Vorschlag kam. Jetzt wurde er realisiert und jetzt besteht ein Prämienanspruch, wenn es diesbezüglich regeln gibt.
Immerhin kann sich der Vorschlagende auch auf den § 612 BGB berufen, wenn der AG gar nichts zahlen will. Obgleich es natürlich dann Sache des AN wäre den Rechtsweg zu beschreiten - was wiederum eine Frage der zu erwartenden Höhe der Prämie wäre.
PS: Ich war selbst 7 Jahre Ideen-Manager. Je länger das System läuft und Anerkennung findet, weil es für beide Seiten nutzen bringt, um so besser läuft es auch. Dafür muss man allerdings auch die Werbetrommel rühren. Aus diesem Grund wäre es auch für den AG unproduktiv, wenn er jetzt den genannten Vorschlag nicht anerkennen würde.