BR ohne Grundlageschulungen
Hallo, ich bin neu im BR und habe ein Problem. Wir sind eine AWO-Pflegeeinrichtung mit 107 MA und einem GBR. Ich bin der Meinung, dringend zur Grundlagenschulung zu müssen, da in unserem BR kein fundiertes Gesetzeswissen vorhanden ist. Meine Kollegen sind der Meinung, dass jedes BRM sich sein Wissen zu Hause anlesen muß. Ich sehe allerdings an den anderen BRM, dass genau diese Einstellung uns dahin gebracht hat, wo wir heute stehen. In unserem BR sein Mitglieder, die keinerlei Ahnung von Gesetzen haben, obwohl mind. 15 Jahre im BR. Immer wenn ich die Erforderlichkeit von Seminaren anspreche, bekomme ich zu hören, dass dies zu teuer sei und vom AG nicht genehmigt würde. Mit welchen Argumenten kann ich mein Gremium überzeugen, uns 3 Neumitglieder fortzubilden?
Community-Antworten (4)
02.09.2013 um 23:56 Uhr
Begründen mit Rechtsanspruch, lt. BetrVG und BAG Rechtsprechung und dass lt. dieserbauch der AG die Kosten tragen muss. Lasse einen entsprechende Top Seminaranmeldung auf diecTO aufnehmen und dort die Beschlüsse fassen. Wenn das Gremium sich grundsätzlich weigert Seminare zuzulassen, dann musst du den Rechtsweg nutzen.
03.09.2013 um 00:07 Uhr
klick mal ganz oben auf den hellblauen Button "Urteile und Gesetze" und danach links auf "Argumente für Seminare" und "Urteile zur BR-Schulung"
da solltest du was finden
03.09.2013 um 00:38 Uhr
Die Schulung gehörte wohl als erstes Deinen Kollegen damit sie wissen was Sache ist. Als erstes. Niemand ist als BR verpflichtet sich in seiner Freizeit als BRM zu bilden. Im Gegenteil § 37 BetrVG sagt sogar aus das Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit zu verrichten ist; dazu zählt auch das an eigenen und lesen von Gesetzen. Abs . 6 sagt Dir dann auch ganz genau wo Dein Anspruch liegt. Ihr seit im BR mit sieben Leuten. Zu dritt macht ihr etwas mehr wie 40 % aus. Stellt zusammen die Forderung auf der nächsten BR Sitzung § 37 zur Diskusion und Erörterung auf die Tagesordnung zu setzen. Fordert dazu den BRV auf für jedes Mitglied auch die Kommentierung dazu zu kopieren. Belese dich bis dahin zum Recht auf Schulungen zu § 37 Abs 6 BetrVG. Und etwas vorweg. Der Arbeitgeber hat keine Schulungen zu genehmigen oder ab zu lehnen. Der BR fasst einen Beschluss über Schulungen und teilt dem AG mit das die Schulungen beschlossen wurden und das Person xy am.... an Schulung .... teil nimmt. Ihr seit als BR DEM ag gleich gestellt und er hat nix zu weisen. Hat der AG Einwände weil er meint das die betrieblichen Notwendigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt wurden, kann er sich an die Einigungsstelle wenden. Richten sich seine Einwände gegen die Erforderlichkeit oder Geeignetheit so kenn er sich ans Arbeitsgericht wenden. Deine Kollegen haben nicht da rüber zu urteilen ob das ganze zu teuer ist. Dies ist es ganz gewiss nicht. Der AG weiß das ein BR im Hause ist und das dieser Schulungen braucht. Das Geld wird schon da sein.
03.09.2013 um 10:56 Uhr
Meinen Vorrednern ist zuzustimmen.
Vielleicht sprichst Du auch mal (rein informell) mit dem AG über das Thema und wie er dazu steht. Vielleicht lässt sich ganz ohne Rechtsstreit ein Weg finden, wenn Du die Kollegen nicht überzeugen kannst. Aber mit guten Argumenten geht es meist ja doch.
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