Hallo,

unser AG ist dabei, an unseren Zugängen des Lagerneubaus Kartenlesegeräte für die Türöffnungen anzubringen. Er will also den Zutritt bestimmter MA für bestimmte Bereiche regeln. Darf er das einseitig überhaupt? Liege ich richtig dass hier BetrVG §87 Ziff. 1 Frage der Ordnung des Betriebes ... greift. Wenn ja müssten wir den AG sofort stoppen (UNterlassung?) und ihn auffordern mit dem BR eine BV zu vereinbaren?


Gruß luciano