Erstellt am 10.07.2013 um 14:20 Uhr von arkalus
Pro Amtszeit stehen pauschal 3 Wochen pro BRM (neue 4 Wochen) zu.
Ggf. kann es auch mehr werden wenn entsprechende Themen auftreten.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__37.html
Erstellt am 10.07.2013 um 14:40 Uhr von Widder
@ arkulus
stimmt so nicht wirklich. es gibt den kleinen aber feinen Unterscheid
zwischen § 37/6 und 37/7 BetrVG
Bei 37/7 sind es 3 bzw, 4 Wochen.
Wenn der BR nach § 37/6 fährt ist es nicht begrenzt
Schau doch einfach nochmal rein, § 37 BetrVG
Erstellt am 10.07.2013 um 14:48 Uhr von gironimo
Neben den Grundseminaren, die ja jedes BR-Mitglied möglichst zügig besuchen sollte, wird der Seminarbedarf ja nicht unerheblich von den Aktivitäten der Geschäftsleitung verursacht. Wenn man dort wieder einmal ein neues Führungskonzept hat und außerdem noch eine neue IT will usw., kann der Schulungsanspruch nicht begrenzt sein.
Ist er also auch nicht.